Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen will zukünftig verstärkt auf die frühzeitige Einbindung der Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten achten. Wie das gelingen kann, zeigt folgendes Video.

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Die Umsetzung großer Bauvorhaben löst regelmäßig Widerstände in der Bevölkerung aus. Insbesondere unmittelbar betroffene Menschen protestieren häufig gegen die Projekte. Ein oft zu vernehmender Vorwurf ist dabei, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zu spät im Verfahren stattgefunden habe und die Anwohnerschaft faktisch vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien. Um dieses Dilemma zu lösen, ist u. a. im Baugesetzbuch frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Dort heißt es bspw. im dritten Paragraphen: „Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten“. Dies setzt ein anderes Verständnis auf Seiten der Planungs- und Umsetzungsverantwortlichen voraus als in der Vergangenheit: „Früher haben wir im Grunde erst geplant. Im Baurechtsverfahren haben wir dann erst versucht, den Leuten zu erklären, was wir gemacht haben […]. Heute ist es so, dass wir versuchen, den Kommunikationsprozess an den Anfang der Planung zu ziehen, um damit frühzeitig Probleme und Widerstände zu erkennen […].“, beschreibt es der Abteilungsleiter Planung von Straßen NRW Christoph Neumann in einem Video treffend. Mit welchem Selbstverständnis das Bundesland Nordrhein-Westfalen zukünftig Bürgerbeteiligung in der Infrastrukturplanung umsetzen will, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen:

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Literaturhinweise

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