Partizipation in der frühkindlichen Erziehung

Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr

Die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie sind heutzutage noch nicht abschätzbar und auch junge Eltern sorgen sich, dass die eingeschränkten Betreuungs- und Schulangebote die Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. In einer Umfrage von Infratest Dimap, im Auftrag der ARD- „Tagesthemen“ und WELT, bestätigten 63 Prozent der Befragten, dass Sie sich „große“ oder „sehr große“ Sorgen machen. 

Gleichwohl sollte hier auch die Bedeutung von Kita und Schule für die frühkindliche Entwicklung einer lebendigen Partizipationskultur hervorgehoben werden. In einer Kita erleben Kinder meist zum ersten Mal, wie Gemeinschaften fernab von Familien und Freundschaften organisiert sind und welche Rechte und Pflichten die einzelnen Mitglieder haben. Kinder lernen, was sie selbst entscheiden dürfen, was die Erwachsenen bestimmen und was gemeinsam verhandelt wird. Anhand ganz alltäglicher Fragen machen Kinder ihre ersten Erfahrungen mit Demokratie und Beteiligung.

Partizipation im Kindergarten und Kitas

Kinder werden vielerorts bereits in Kitas in Ereignisse und Entscheidungen, die das Kindergarten- und Kitaleben betreffen eingebunden: Sei es bei der Erarbeitung gemeinsamer Regeln, der Umgestaltung eines Gruppenraumes oder die Beteiligung an der Auswahl von Kindergarten-Spielzeug sowie an der Gestaltung des Tagesprogramms. Dabei steht im Mittelpunkt, dass sich Kinder ihrer Ideen, Wünsche und Bedürfnisse bewusst werden und lernen diese zu äußern. Das führt zu Selbstvertrauen und Eigenständigkeit

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte 2015 den Leitfaden „Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ und unterstrich damit die Bedeutung der frühkindlichen Erziehung in der Beteiligung.  Ziel des 14 Punkteplans ist es, für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen Handlungsbereichen übergreifende Leitlinien vorzugeben. Dies gilt für die Bereiche Kindertageseinrichtungen, Schule, Kinder- und Jugendarbeit, Kommune sowie die erzieherischen Hilfen. Insbesondere soll es Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, der Leitung und Träger dieser Einrichtungen sein, Partizipation beispielsweise in Form einer Kita-Verfassung zu verankern.

Das Recht auf Beteiligung fällt weg

Durch Corona und der damit verbunden Schließungen etlicher Einrichtungen fehlt diese Entwicklung. Kinder und Jugendliche konnten weniger ihre Meinung kundtun, obwohl sie laut Paragraf 8 des SGB VIII entsprechend ihres Entwicklungsstands in für sie relevante Themen beteiligt werden müssen. Da die Kitas nun zum Teil wieder geöffnet wurden bzw. unter bestimmten Voraussetzungen steht nun die Beteiligung an der Gestaltung der Öffnung sowohl für Kita-Leitungen und Teams sowie Kinder im Fokus. Wann in Kitas und Schulen wieder Normalbetrieb einkehren wird und welche Folgen der Kita- und Unterrichtsausfall zur Folge hat, ist derzeit nicht vollständig absehbar.

 

Literaturhinweise

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