Europäische Bürgerinitiativen

Ein Tropfen auf den heißen Stein europäischer Partizipation

Bürgerinitiativen sind auch auf europäischer Ebene ein Weg, um politisch wirksam zu werden. In diesem Beitrag zeigen wir, wie europäische Bürgerinitiativen in der Praxis umgesetzt werden können.

Eine Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit für politische Ideen, eine Öffentlichkeit zu schaffen. In der Europäischen Union wurden Bürgerinitiativen erst im Vertrag von Lissabon 2007 ermöglicht und 2012 das erste Mal durchgeführt. Bei einer erfolgreiche durchgeführten europäischen Bürgerinitiative muss sich die Europäische Kommission mit dem Vorschlag der Initiative auseinandersetzen. Für eine erfolgreiche europäische Initiative benötigt man mindestens eine Million Unterschriften, diese müssen aus mindestens sieben verschiedenen EU-Ländern kommen und dort einen länderspezifischen Schwellenwert überschreiten. Dabei müssen mehr Stimmen als nötig gesammelt werden, da die jeweiligen Behörden in den einzelnen Ländern nicht jede*n Unterstützer*in, als gültig erklärt. 

Die aktuell laufenden europäischen Bürgerinitiativen beschäftigen sich mit ganz verschiedenen Thematiken. Von einer Initiative für einen Pelz freies Europas bis zu einer Initiative, die u. a. das europäische Fußballmodell schützen möchte. Wenn eine Initiative erfolgreich eingereicht wurde, gibt es im ersten Monat ein Treffen mit Vertreter*innen der Kommission, bei dem die Inhalte der Initiative ausführlich erörtert werden. 

Ein Beispiel für eine Bürgerinitiative, die ihr Anliegen bald der Kommission vorstellen darf, ist die Initiative “Stop Finning EU”, welche sich für das Ende des Haiflossen-Handels in Europa einsetzt. Nach der ersten Anhörung in der Kommission hat die Initiative noch die Möglichkeit, die Forderungen dem europäischen Parlament bei einer öffentlichen Anhörung zu präsentieren. Das Parlament kann die Vorschläge dann innerhalb einer Plenarsitzung in eine Resolution einbringen. Innerhalb von sechs Monaten muss die Europäische Kommission dann eine Antwort auf die Vorschläge der Initiative geben. Die Kommission legt dar, welche Folgemaßnahmen sie gegebenenfalls ergreifen wird und begründet, warum sie tätig wird oder weitere Maßnahmen anschließt. 

Die erste erfolgreiche Bürgerinitiative war die Initiative “Right2Water”. Sie forderte, dass die EU-Länder mit einer EU-Rechtsvorschrift gezwungen werden, sauberes Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung für alle bereitzustellen. Daraufhin hat die Europäische Kommission sich verpflichtet, die vollständige Umsetzung der EU-Wasservorschriften voranzutreiben und schlug die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie vor, um die EU-Länder zu einer besseren Versorgung benachteiligter und armer Menschen zu verpflichten. Außerdem erhob die Kommission den Zugang zu Trinkwasser und Sanitäranlagen zu einem Schwerpunkt in der Entwicklungszusammenarbeit und engagierte sich für den universellen Zugang zu Wasser weltweit im Rahmen der Vereinten Nationen. 

Festzuhalten ist, dass Europäische Bürgerinitiativen ein Weg der Beteiligung sind, der nur mithilfe großer Ressourcen und großer Aufmerksamkeit bzw. Öffentlichkeit gelingen kann. Dennoch bieten sie eine Möglichkeit, um die politischen Inhalte und Entwicklungen der Europäischen Union zu beeinflussen, wie das letzte Beispiel eindrucksvoll beweist. 

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