Digitale Demokratie in der EU

Das Europaparlament hat am 16. März einen Bericht zu Risiken und Potenzialen digitaler Demokratie veröffentlicht. Ein Video beleuchtet Onlinedemokratie im Kontext einer Demokratiestärkung unter der Vorraussetzung der Beteiligung aller Bürger.

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Das Europaparlament hat am 16. März einen Bericht zu Risiken und Potenzialen digitaler Demokratie veröffentlicht. Demzufolge bieten neue Informationstechnologien viele Möglichkeiten, um Bürger verstärkt in demokratische Prozesse einzubinden. Die Durchführung von Onlinewahlen kann jedoch nur unter einigen Voraussetzungen stattfinden. Die Wahlrechtsgrundsätze im Grundgesetz zur deutschen Bundestagswahl besagen, dass die Abgeordneten „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ werden müssen.

Um diese Anforderungen bei einer Onlinewahl einzuhalten, müssten daher folgende Probleme gelöst werden:

  • Um den Grundsatz der Allgemeinheit einer Wahl zu erfüllen, muss gewährleistet sein, dass alle Staatsbürger im wahlfähigen Alter an der Wahl teilnehmen können. Dies wäre bei Internetwahlen ohne das Alternativangebot einer Stimmzettelwahl nicht möglich, da ein flächendeckender Internetzugang und ausreichende Computerkenntnisse aller Teile der Bevölkerung nicht sichergestellt werden können.
  • Bei einer gleichen Wahl darf eine Stimme nicht mehr Einfluss auf das Wahlergebnis haben als eine andere. Das Abfangen und Verändern einer Stimme, die doppelte Stimmabgabe und die Manipulation bei der Auszählung oder Speicherung der Wahlergebnisse müssen durch Sicherheitsmaßnahmen ausgeschlossen werden können.

  • Für eine geheime Wahl muss gewährleistet sein, dass niemand außer dem Wähler die tatsächliche individuelle Wahlentscheidung erfährt. Es muss daher technisch sichergestellt werden, dass die Stimmabgabe nicht ausgespäht werden kann und eine Zuordnung des Wählers zu seiner abgegebenen Stimme unmöglich ist.

Europäischer Vorreiter im Bereich E-Government und E-Voting ist Estland. Dort wurde seit 2005 bereits achtmal online gewählt, bei Kommunal-, Parlaments- und Europawahlen. Estnische Wahlberechtigte können ihre Stimme über eine Software auf dem eigenen PC auch im Internet abgeben. Die Identifizierung erfolgt über eine elektronische ID-Karte. In Estland wird dem Wähler außerdem ermöglicht, seine Stimme bis zum Wahltag beliebig oft im Internet abzugeben, wobei immer die zeitlich letzte Stimmabgabe zählt.

Das folgende, englischsprachige Video beleuchtet Onlinedemokratie und die Empfehlungen des Europaparlaments im Kontext einer Demokratiestärkung unter der Vorraussetzung der Beteiligung aller Bürger.

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Literaturhinweise

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EU-Generaldirektion für Bildung, Jugend, Sport und Kultur

Study on the impact of the internet and social media on youth participation and youth work Artikel

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Vom Flurfunk zur Mitarbeiterbeteiligung in öffentlichen Verwaltungen Buchabschnitt

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Was können Unternehmen von Bürgerbeteiligungsverfahren lernen? Buchabschnitt

In: Jörg Sommer (Hrsg.): Kursbuch Bürgerbeteiligung #2, Verlag der Deutschen Umweltstiftung | bipar, Berlin, 2017, ISBN: 978-3942466-15-8.

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