Aarhus-Konvention: Grundpfeiler der Partizipation
Die Aarhus-Konvention ist ein 2001 in Kraft getretenes internationales Abkommen und wurde mittlerweile von 47 Staaten ratifiziert, darunter auch Deutschland. Es handelt sich dabei um den ersten völkerrechtlichen Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz gewährt. Damit justiert es das Verhältnis von Umweltschutz und Demokratie mithilfe aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Warum ist die Aarhus-Konvention so bedeutend?
Die Aarhus-Konvention fordert eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Ferner hat sie das Ziel, Transparenz und Informationszugang zu fördern. Dadurch soll die Qualität von Entscheidungsverfahren gesteigert, mehr Akzeptanz für Entscheidungen geschaffen und der Interessenausgleich gefördert werden. Die Rechte, die dem Bürger durch die Konvention zugestanden werden, lassen sich in drei Kernbereiche gliedern:
Zunächst einmal geht es darum, der Öffentlichkeit Informationen über die Umwelt zugänglich zu machen. Unter Umweltinformationen fallen Informationen über Faktoren, die deren Zustand beeinflussen, Maßnahmen die sich auf die Umwelt beziehen und nicht zuletzt auch das Schutzgut „menschliche Gesundheit“ sowie die „Bedingungen unseres Lebens“. Diese Rechte sind in Deutschland durch das Umweltinformationsgesetz und die Vorschriften der Bundesländer implementiert.
Der zweite wesentliche Bereich betrifft die Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen. Bei Verfahren zum Bau von Infrastrukturprojekten, Industrieanlagen und anderen raumbedeutsamen Vorhaben ist die Öffentlichkeit in den Planungsprozess einzubinden. Die Konvention legt weiterhin fest, auf welche Art die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen und Meinigen zu einer geplanten Tätigkeit schriftlich vorzulegen oder dies bei einer öffentlichen Anhörung gegenüber dem Antragsteller vorzutragen. Ferner regelt die Konvention Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Vorbereitung umweltrelevanter Pläne, Programme, Politiken und Rechtsnormen.
zukünftiger Generationen bedroht werden. Die Möglichkeit die Einhaltung von Umweltvorschriften gerichtlich zu überprüfen, leistet einen wichtigen Beitrag zu deren Durchsetzung.
Die Realität in Deutschland …
Leider bestehen bei der Umsetzung der Konvention in Deutschland noch erhebliche Defizite. Deutschland hat den Anlass zur Umsetzung der Aarhus-Konvention dazu genutzt, Beteiligungsstandards abzubauen, obwohl das Gegenteil gefordert war. Eine der zentralen Maximen, die Frühzeitigkeit der Beteiligung, wurde von der Bundesregierung überhaupt nicht aufgegriffen.
Ferner existiert heute das Bundesinformationsgesetz neben 15 verschiedenen Landesinformationsgesetzen – insgesamt regeln 27 Gesetze den Zugang zu Informationen und Verwaltungsangelegenheiten. Dabei bestehen oftmals inhaltliche Überschneidungen, die Verwirrung stiften. Einige Bundesländer setzten die Vorgaben zu spät und teilweise unvereinbar mit EU-Recht um.Bei den Beteiligungsverfahren ist eine „Ad Hoc“ Anerkennung von Bürgerinitiativen in anderen EU-Ländern Standard, in der Deutschen Gesetzgebung findet sich dazu keine Regelung. Zwar erhielten Umweltverbänden dieselben Klagerechte wie betroffene Einzelpersonen, jedoch beinhaltet die deutsche Anerkennungspraxis (um klagen zu können, muss ein Umweltverband anerkannt sein), dass weder Bürgerinitiativen, noch operativ arbeitende Umweltstiftungen – wie die Deutsche Umweltstiftung – ein Klagerecht haben. Die Kritik ist ausführlich in diesem Papier des Deutschen Naturschutzrings nachzulesen.
Literaturhinweise
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2009.
Engagementpolitik: Die Entwicklung der Zivilgesellschaft als politische Aufgabe Buch
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Protest und Engagement: Wohin steuert unsere Protestkultur? Buch
VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2009, ISBN: 978-3531163130.
Democracy as Problem Solving: Civic Capacity in Communities across the Globe Buch
MIT Press, Cambridge, 2008.
Die sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945: Ein Handbuch Sammelband
Campus Verlag, Frankfurt am Main, 2008, ISBN: 978-3593383729.
Die Anti-Atomkraftbewegung Buchabschnitt
In: Roth; Rucht (Hrsg.): Die sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch, Campus, Frankfurt am Main, 2008.
Kooperative Demokratie: Das politische Potenzial von Bürgerengagement Buch
Campus Verlag, Frankfurt am Main, 2006, ISBN: 978-3593380131.
EriK - Entwicklung eines mehrstufigen Verfahrens der Risikokommunikation Buch
Akademie für Technikfolgenabschätzung, Stuttgart, 2005.
Empowered Participation: Reinventing Urban Democracy Buch
Princeton University Press, Princeton, 2004, ISBN: 9780691126081.
What can democratic participation mean today? Artikel
In: Political Theory, Bd. 30, Nr. 5, S. 677-701, 2002.
Methodenhinweise
KonfliktlösungskonferenzDie Konfliktlösungskonferenz ist ein Beteiligungsformat, bei dem in einem mehrgliedrigen Verfahren heterogene Standpunkte unterschiedlicher Interessengruppen transparent werden. Im Dialog werden Lösungsräume identifiziert und im Ergebnis entsteht ein Gutachten mit Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger.
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