Selbstkritik und Erneuerung

Interviewreihe zum Status quo des größten deutschen Beteiligungsprozesses

Der Partizipationsbeauftragte des Endlagersuchverfahrens Hans Hagedorn spricht über den Umgang mit Konflikten, die Möglichkeiten konsensorientierten Arbeitens und die Bereitschaft, sich im Endlagersuchverfahren selbst zu hinterfragen.

Deutschland sucht in einem komplexen und langwierigen Verfahren den Standort zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe. Er soll laut Gesetz die bestmögliche Sicherheit gewährleisten und in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden sowie lernenden Verfahren ermittelt werden. In unserer Interviewreihe geben wir Ihnen in den kommenden Wochen einen Einblick in den Prozess und stellen Ihnen unterschiedliche Perspektiven von Beteiligungsexpert*innen auf den Prozess vor.

Herr Hagedorn, die Endlagersuche schreitet voran. Der Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Entsorgung (BGE) liegt vor, Gremien und Akteure wie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) oder das Nationale Begleitgremium (NBG) sind installiert. Wie beurteilen Sie das Verfahren bis dato?

Wir sind immer noch im ruhigen, eher fachlich geprägten Teil der Endlagersuche. Regionale Betroffenheiten und Informationsdefizite entstehen nur vereinzelt, und sie können durch die gut aufgestellte BGE-Unternehmenskommunikation aufgeklärt werden.

Dennoch gibt es bereits erste Vorboten der kommenden Konflikte, die sich mit den Konflikterfahrungen der Gorleben-Zeit überlagern. Was Sascha Boettcher in seinem Beitrag anmahnt, kann ich unterstreichen: Konfliktlagen entstehen jetzt zwangsläufig, und sie müssen in einem „mediativen Bearbeitungsmodus“ bewältigt werden. Das muss aber nun eingeübt werden.

Jüngstes Beispiel war die Beteiligungslücke, die sich zwischen dem Ende der Fachkonferenz Teilgebiete und dem Beginn der Regionalkonferenzen aufgetan hat. Vorschläge, die in der Zivilgesellschaft und im BASE entwickelt worden waren, standen sich unversöhnlich gegenüber. Es schien, als ob ein auf Eile drängendes Bundesamt und eine auf Sorgfalt drängende Community diametral unterschiedliche Positionen vertreten würden.

Von August bis November 2021 habe ich in diesem Konflikt vermittelt und wurde dabei von Matthias zur Bonsen unterstützt. Als Ergebnis der Gespräche wurde das Fachforum Teilgebiete mit einer Beratungs- und Planungsgruppe mit breiter Unterstützung gestartet. Ein Methodenmix aus dynamic facilitation in kleinen Workshops und „rhythmischer Posttransparenz“ mit großen Veranstaltungen hat sich dabei bewährt. Denn in den Workshops konnten wir nicht nur herausarbeiten, dass die Interessen der Beteiligten nah beieinander liegen, sondern wir konnten in den öffentlichen Veranstaltungen auch ein breites Verständnis für die gemeinsam erarbeitete Lösung gewinnen.

Konsensorientiertes Arbeiten ist also in der Endlagersuche möglich. Diese Arbeitsweise muss sich aber weiter etablieren, denn wenn sich der Auswahlprozess auf wenige Standortregionen verdichtet, muss allen klar sein: Ein belastbares Ergebnis gibt es nur gemeinsam mit den Regionen.

Jüngst fand die Fachkonferenz Teilgebiete statt, die der Erörterung des Zwischenberichts der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) diente. In absehbarer Zukunft werden Vorschläge für übertägige Erkundungsgebiete auf dem Tisch liegen. Welche Empfehlungen würden Sie aus beteiligungstheoretischer Sicht den Handelnden mit auf dem Weg geben, um die kommenden Herausforderungen zu meistern?

Nahezu unbemerkt hat sich eine gewaltige Neuerung in den Verfahrensablauf eingeschlichen: Im Fachforum Teilgebiete wird die BGE ihre inhaltlichen Arbeitsergebnisse kontinuierlich der Öffentlichkeit vorstellen. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn der Bundestag die Liste der übertägigen Erkundungsgebiete beschließen soll, wird das für keine der betroffenen Regionen eine Überraschung sein. Alle haben vorher die Chance, sich rechtzeitig mit der Aufgabe zu befassen. Das ist beteiligungstheoretisch (und -praktisch) eine sehr günstige Ausgangssituation, weil der große Knall vermieden wird, bei dem Informationsasymmetrien und Polarisierungen kaum zu vermeiden gewesen wären. Stattdessen wird es ein großes Feld von Interessierten geben, die das Abschneiden der eigenen Region gespannt verfolgen werden.

Daher möchte ich auch Frank Claus widersprechen. In seiner Antwort in dieser Interviewreihe hat er das distanzierte Verhalten von einigen Initiativen und Verbänden kritisiert. Ich postuliere das Gegenteil: Das Verfahren muss die Möglichkeit schaffen, dass Akteure in unterschiedlichen „Umlaufbahnen“ die Standortsuche umkreisen. Nur dann kann das Verfahren eine gesamtgesellschaftliche Wirkung entfalten. Viele Akteure in den betroffenen Regionen werden sich nicht in die Arbeitskreise und Gremien hineinziehen lassen, und das ist auch gut so. Stattdessen muss das Standortauswahlverfahren gute Kommunikationswege etablieren, die auch bis zu den „äußeren Planeten“ reichen.

Analog, hybrid oder digital, Selbstselektion versus Aleatorik, Stakeholder versus Bürgerbeteiligung – eine Vielzahl von Instrumenten und methodischen Bausteinen werden auch zukünftig bei der Endlagersuche kombiniert werden müssen. Was gilt es mit Blick auf den Anspruch eines lernenden Verfahrens zu beachten, um die weiteren Schritte bei der Endlagersuche erfolgreich zu gehen?

Ich erlebe, dass viele Akteure sehr genau Schwächen des Verfahrens benennen können. Zum Beispiel wird oft kritisiert, dass die Betroffenheit noch nicht vorhanden ist, Fachinformation schwer zu kommunizieren sind oder dass Hybridveranstaltungen nur Nachteile von Online und Präsenz vereinen. Allerdings richtet sich die Kritik meistens an andere. Selbstkritik höre ich sehr selten. Und ganz schwierig wird es, wenn Institutionen sich selbst in ihrem Aufgabenspektrum hinterfragen sollen.

Drei Beispiele: Das BASE hat vom Gesetzgeber mit Aufsicht, Genehmigung und Partizipation mehrere Rollen zugewiesen bekommen. Das wird von außen öfter hinterfragt. Oder: Das NBG ist von 9 auf 18 Mitglieder angewachsen. Von außen wird kritisch geäußert, dass seitdem nur noch selten eine klare Positionierung zu vernehmen ist. Oder: Aufgrund historisch gewachsener Skepsis halten viele Initiativen und Verbände eine große kritische Distanz zum Verfahren. Jüngere Aktive organisieren sich aber eher in anderen Formen und begleiten das Verfahren mit weniger Vorbehalten.

Diese drei Beispiele zeigen mir: Es fällt allen Organisationen enorm schwer, die eigene Bedeutung für das Verfahren neutral zu bewerten. Aber das Verfahren wird sich auf dem Weg durch seine drei Phasen ständig erneuern. Das betrifft nicht nur einzelne Menschen, die mal in Rente gehen. Auch die Organisationen werden sich immer wieder neu erfinden müssen oder sie werden abgelöst werden. Das gilt im Übrigen auch für den Partizipationsbeauftragten.

Das NBG konzipiert gerade eine Veranstaltungsreihe, in der sich die Institutionen auch in ihren Kernaufgaben und ihrer Existenz hinterfragen können. Das halte ich für einen großen Schritt.

Zur Person

Hans Hagedorn ist Stadtplaner und hat die Aufgabe des Partizipationsbeauftragten im Standortauswahlverfahren übernommen. Er analysiert latente und offene Konflikte, berät alle Akteure (soweit sie diese Beratung überhaupt wollen), und macht Vorschläge zur Konfliktbearbeitung. Herr Hagedorn berichtet an das Nationale Begleitgremium und ist in dessen Geschäftsstelle angestellt.

Literaturhinweise

Nicole Najemnik

Frauen im Feld kommunaler Politik. Eine qualitative Studie zu Beteiligungsbarrieren bei Online-Bürgerbeteiligung Buch

2021, ISBN: 978-3-658-34040-7.

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