Beteiligung in der EU wirklich erwünscht?

Die Europäische Union wirbt in einer Broschüre für ihre Instrumente der Partizipation seitens der Bürgerinnen und Bürger, doch wie diese erfolgreich anzuwenden sind, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Foto: European Parliament via flickr.com, Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Die schiere Größe der Europäischen Union kann dem einzelnen EU-Bürger leicht das Gefühl geben, er hätte keine Chance, dort mitzureden. Die 28 Mitgliedsstaaten der EU vereinen derzeit über 400 Millionen Menschen in knapp 90.000 lokalen und über 1.600 regionalen Gebietskörperschaften. Häufig ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht klar, wie das politische System der Europäischen Union gestaltet ist und funktioniert. Sich mit dessen Aufbau und Handlungsbereichen zu beschäftigen mag für viele abschreckend erscheinen. Damit dies nicht mehr so oft der Fall ist, hat die EU noch einiges an Bildungsarbeit zu leisten. Mehr Transparenz über Leistung und Mehrwert des Staatenbundes für den einzelnen Bürger hätte vielleicht sogar Einfluss auf den Ausgang des Brexits haben können.

Europäischer Pass für aktive Bürgerschaft

Damit dieses Unwissen nicht im Gefühl der Ohnmacht endet, ist es wichtig, als EU-Bürger bzw. Bürgerin über die eigenen Rechte und Handlungsspielräume Bescheid zu wissen. Schließlich hat jeder „das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes […] mitzuwirken“, so Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem sich auch die EU verschrieben hat.

Im Zuge dessen hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss als Aufklärungsmaßnahme eine Broschüre entwickelt, die die Bürgerinnen und Bürger über ihre Partizipationsmöglichkeiten informieren soll. Auf insgesamt rund 30 Seiten erhalten die Leser*innen einen kurzen Überblick über Hintergrund und Funktion der Europäischen Union sowie bestehende Instrumente der Teilhabe. Die geringe Seitenzahl lässt bereits vermuten, dass es sich bei der Handreichung lediglich um eine erste Einführung in das Thema Beteiligung in der EU handelt und keine detaillierten Angaben zur Umsetzung der einzelnen Beteiligungsformate macht.

Im Groben wird dargestellt, welche Aspekte zu beachten sind, wenn eine Partizipation angestrebt wird. Am Anfang steht immer die Frage, ob das angedachte Unterfangen eine europäische Dimension hat oder ob es zunächst eher auf lokaler oder regionaler Ebene angepackt werden kann. Um dies einordnen zu können, sind im ‚Bürgerpass‘ alle Handlungsbereiche der EU, ob mit alleiniger, geteilter oder unterstützender Zuständigkeit, aufgelistet. Von besonderer Relevanz ist auch die Überlegung, wann der bestmögliche Zeitpunkt für die Durchführung des Vorhabens ist und ob es sinnvoll ist, sich vorab Gleichgesinnte zu suchen. Je nachdem, welches Ziel angestrebt wird, muss das dazu passende Partizipationsinstrument ausgewählt werden. Die Broschüre hilft hier bei einer ersten Einordnung. Ob die angestrebte Methode tatsächlich sinnvoll ist, lässt sich nur über eine eingehendere Recherche ermitteln.

Europäische Bürgerinitiative

Neben den bekannteren Methoden wie Petitionen und Beschwerden wird besonders auf das „neuste und innovativste Partizipationsinstrument“ eingegangen; die Europäische Bürgerinitiative, kurz EBI. In zehn Schritten wird über die seit 2012 existierende Methode und deren Planung und Ablauf aufgeklärt. Grundanforderung der EBI ist, dass sich mindestens sieben EU-Bürger*innen aus mindestens sieben EU-Staaten zusammenschließen. Der ‚Bürgerpass‘ weist darauf hin, dass für dieses Verfahren ein langer Atem und ein hoher Ressourcen- und Planungsaufwand nötig sind. Den Initiator*innen muss zudem klar sein, dass es keine Garantie für eine Übersetzung ihres Vorschlag in ein Gesetz gibt. Auch dann nicht, wenn das Anliegen der EBI erfolgreich eingereicht wurde und eine die breite Masse mobilisierende Kampagne stattfand. Doch die Initiative kann sehr wohl großen „Einfluss auf die politische Agenda für einen ganzen Kontinent nehmen“, so der Broschürentext.

Eine Zwischenbilanz zur EBI

Seit Einführung sind bereits 50 Initiativen eingereicht worden, allerdings haben nur drei die große Hürde – innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Ländern für die Kampagne zu sammeln – gemeistert. Namentlich sind es Stop Vivisection, Einer von uns und Right2Water. Initiiert wurden diese allerdings nicht von einzelnen Bürgern, sondern Verbänden. Es ist zu vermuten, dass solche aufgrund ihrer bestehenden Netzwerke und Ressourcen eine viel größere Chance haben, die nötigen Unterschriften in der relativ kurzen Zeitspanne zu generieren, als sieben Bürger*innen aus sieben Ländern, die sich das alles erst aufbauen müssen.

20 Anträge wurden aufgrund formeller Unzulänglichkeiten abgelehnt. Eben jene formalen Zulassungsbestimmungen wurden seit Einführung der EBI scharf kritisiert. Viviane Reding, die ehemalige Justiz-Kommissarin und Europaabgeordnete von Luxemburg, meint, dass das Verfahren „viel zu kompliziert“ sei und die Richtlinien vor Beginn einer zulässigen Kampagne „unverständlich“ seien.

Besonders um die Stop TTIP Initiative gab es viel Aufruhr. Trotz eines großen öffentlichen Interesses am Thema, scheiterte die Initiative, nicht zuletzt aufgrund ihres Namens. Die EU-Kommission lehnte sie ab, da sie einerseits eine negative Zielformulierung habe und nur positive Formulierungen zugelassen seien und andererseits der Zeitpunkt für die Einreichung nicht korrekt gewählt wurde. Die Organisatoren ließen sich davon aber nicht abschrecken und treten für ihr Anliegen weiter ein. Sie schufen ein inoffizielles Verfahren mit der Bezeichnung „selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (sEBI)“. Über drei Millionen Unterschriften haben sie so bisher zusammenbekommen.

Ob sich zukünftig etwas an der Verständlichkeit und den Zulassungsbestimmungen ändern wird, ist zu hoffen. Wenn der EU tatsächlich an bürgerschaftlicher Partizipation gelegen ist, wie es der ‚Bürgerpass‘ impliziert, würde sie gut daran tun. Wer mehr über die Stärken und Schwächen der EBI erfahren möchte, findet hier hilfreiche Informationen, zusammengestellt von Mehr Demokratie e.V.

Literaturhinweise

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Qualität von Bürgerbeteiligung: Zehn Grundsätze mit Leitfragen und Empfehlungen Online

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