Deutscher Naturschutzring hält Standortauswahlgesetz für unzureichend

Foto: Ylva Sommer, Archiv

Autor: Jörg Sommer

Heute findet im Deutschen Bundestag die erste Anhörung der Endlagerkommission statt. Es geht um die Frage, wie das Standortauswahlgesetz korrigiert werden müsste, um einen transparenten, demokratischen und erfolgreichen Suchprozess zu ermöglichen.

Für Klaus Brunsmeier vom BUND und mich ist diese Evaluation eine der wichtigen Forderungen, die wir mit einem Engagement in der Kommission verbinden.

Da ich aktiv an der Anhörung teilnehmen werde, kann ich nicht „live“ bloggen, werde ab in Kürze die Ergebnisse hier bewerten. Ein sehr grundlegende und umfassende Kritik, die ich in allen Punkten teile, übt heute im Auftrag des Deutsche Naturschutzrings, der 96 Umweltorganisationen mit mehr als vier Millionen Mitgliedern vertritt, dessen Generalsekretär Helmut Röscheisen.

Hier sein Beitrag in voller Länge:

Kritik am Standortauswahlgesetz und Anregungen zur Weiterentwicklung

Das Standortauswahlgesetz erfüllt in wesentlichen Punkten nicht die Zielsetzungen und Forderungen des DNR.

Insbesondere kritisieren wir,

  • dass keine breite gesellschaftliche Debatte über die Vorgehensweise und Kriterien vor der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes erfolgte.  Dies ist  auch im Gesetz nicht konkret genug ausgestaltet.
  • dass die Standortsuche für ein Atommülllager nicht mit einer endgültigen rechtlich definitiven Entscheidung für den Atomausstieg verbunden wird.
  • dass nur unzureichende Rechte bei der Beteiligung der Bevölkerung vorgesehen sind.
  • die weitere Einbeziehung des fachlich ungeeigneten und daher politisch nicht akzeptablen Standortes Salzstock Gorleben.
  • dass die Konzentration auf „hochradioaktive Abfallstoffe“ lediglich rund 5 % des durch die Atomkraftwerke verursachten radioaktiven Mülls betrifft.
  • dass kein definitiver gesetzlicher Ausschluss von Atommüllexport erfolgt.
  • dass keine Sicherstellung der Finanzierung des Verfahrens durch einen öffentlichen Fonds erfolgt.

Um einen erfolgversprechenden Prozess der Suche nach einem Standort für die sichere Lagerung radioaktiven Abfällen zu ermöglichen sind aus unserer Sicht folgende Änderungen notwendig:

1. Die Enquete-Kommission benötigt mehr Zeit

Das Standortsuchverfahren ist so zu ändern und zu gestalten, dass Verfahren und Kriterien von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden. Da dies im Vorfeld des Gesetzes nicht erfolgt ist, wird die Kommission dies durch intensive Öffentlichkeitsbeteiligung nachholen müssen. Darüber hinaus muss die Arbeit der Kommission derart gestaltet sein, dass ein Einbezug der Forschungsergebnisse aus der Forschungsplattform „Entsorgungsoptionen für radioaktive
Reststoffe: Interdisziplinäre Analysen und Entwicklung von Bewertungsgrundlagen“ (ENTRIA) möglich
ist. ENTRIA geht von deutlich längerfristigen Bearbeitungsfristen aus. Die von ENTRIA dargestellten drei Entsorgungsoptionen:

  • Endlagerung in tiefen geologischen Formationen ohne Vorkehrungen zur Rückholbarkeit
  • Einlagerung in tiefen geologischen Formationen mit Vorkehrungen zur Überwachung und Rückholbarkeit
  • Oberflächenlagerung

liegen bisher noch nicht systematisch ausgearbeitet vor. Es ist aber eine entscheidende Voraussetzung für jede abwägende Betrachtung einer bevorzugten Vorgehensweise im Umgang mit Atommüll, dass in der Gesellschaft ausreichende Kenntnisse über entsorgungspolitische Optionen vorhanden sind!

Um diese wichtigen Aufgaben tatsächlich erfüllen zu können, benötigt die Kommission mehr Zeit als bisher im Gesetz vorgesehen ist.

2. Öffentlichkeitsbeteiligung muss echte Beteiligung der Bürger bringen

Im Stand AG ist nur eine Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission vorgeschrieben. Die Kommission muss aber weiter gehen, um den vom Deutschen Bundestag als notwendig angesehenen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Nur so kann der Fehler korrigiert werden, dass durch das StandAG ein Standortauswahlverfahren gesetzlich fixiert wurde, das (anders als vom AKEnd vorgeschlagen) nur auf einer politischen nicht aber auf einer gesellschaftlichen Einigung beruht.

Es braucht einen Start in den Regionen, die bereits jetzt und potentiell künftig von der Atommüll- Lagerung betroffen sind. Die Debatte muss von Anfang an aktiv die Menschen und Regionen einbeziehen, die ein Interesse daran haben und die eigenen Erfahrungen einbringen können. Deshalb geht es darum, alle in den letzten Jahrzehnten und aktuell von der Atommülllagerung Betroffenen in diesen Diskurs einzubeziehen. Um eine echte Debatte anstoßen zu können, wird es auch darum gehen müssen, die potentiell betroffenen Standortregionen (nicht Standorte) an der Debatte über
ein geeignetes Suchverfahren mitwirken zu lassen.

Der DNR fordert, diese drei zentralen Ansprüche an das Standortauswahlverfahren Bürgerbeteiligung, umfassender Rechtsschutz und demokratische Legitimität gleichberechtigt miteinander zu vereinen.

Das Stand AG setzt einseitig auf den Gesichtspunkt demokratischer Legitimität. Der Rechtsschutz ist deutlich reduziert, eine gerichtliche Überprüfung nur an einer Stelle des Verfahrens möglich.
Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach dem Gesetz im Wesentlichen auf Information und Kommunikation mit der Öffentlichkeit während des Verfahrens beschränkt. Eine echte Beteiligung, die auch eine gesetzlich zwingende Wirkung hätte, ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Betroffene Regionen müssen ablehnen können.

Eine solche Regelung wird automatisch dazu führen, dass alle Beteiligten ein hohes Interesse an einem transparenten, beteiligungsorientierten Verfahren haben. Nur so kann die Chance bestehen, dass ein langfristig stabiler Konsens erreichbar ist.

Jede Stufe des Auswahlverfahrens muss gerichtlich überprüfbar sein.

Es sollte sich bei einer so wichtigen Entscheidung von selbst verstehen, dass eine umfassende gerichtliche Überprüfung möglich ist.

Der Bundestag entscheidet, aber nicht gegen das Votum einer betroffenen Region.

Der Deutsche Bundestag trifft die zentralen Entscheidungen im Suchverfahren. Dies darf aber erst nach Abschluss einer möglichen gerichtlichen Überprüfung und nicht gegen das Votum der betroffenen Regionen geschehen.

3. Atomausstieg unumkehrbar machen

Die Suche nach einem Atommülllager muss zwingend politisch mit dem definitiven Ende der Stromerzeugung und Produktion weiteren Atommülls verbunden werden. Dies kann am besten durch eine Festlegung im Grundgesetz sichergestellt werden.

4. Standortsuche ohne Gorleben

Eine neue Standortsuche, die Gorleben nicht ausschließt, bedeutet, dass das Verfahren die
bisherigen wissenschaftlichen Nachweise der Ungeeignetheit von Gorleben nicht anerkennt und dass man die vielfachen und großen Bürgerproteste, die sich ja genau an der politischen Willkür und Ignoranz fachlicher Erkenntnisse festmachen, ignoriert. Der Salzstock in Gorleben ist weiter dabei, wenn es um die Suche nach einem Lager für den hochradioaktiven Atommüll geht.  Der Standort im niedersächsischen Wendland darf keine Rolle mehr spielen, wenn der überstrapazierte Begriff von einem „Neustart“ bei der Endlagersuche tatsächlich ernst gemeint ist.

Gorleben hält einer geologischen Überprüfung nicht Stand und hätte daher nie ernsthaft als Endlager in Betracht gezogen werden dürfen. So hat der Geologe Jürgen Kreusch den Salzstock Gorleben als möglichen Endlager-Standort anhand der Kriterien untersucht, die die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) im Jahr 1995 aufstellte, um Salzformationen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle Kriterien zu bewerten. In der damaligen BGR-Studie wurde Gorleben nicht untersucht. Eindeutiges Ergebnis: Der Salzstock Gorleben ist diesen amtlichen Kriterien zufolge als Endlager ungeeignet. Nach diesen Kriterien sei „Gorleben wohl kaum als untersuchungswürdig anzusehen“. Der ehemalige Fachbereichsleiter für Endlagerung im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Ulrich Kleemann weist in einer weiteren Studie nach, dass der Salzstock in Gorleben nicht einmal in die engere Standortwahl hätte gelangen dürfen. Denn der Salzstock liegt in einer geologisch aktiven Zone, die Schichten unter dem Salz bergen eventuell Gase, die zu Explosionen führen können.

Das neue Standortauswahlgesetz fordert eine vergleichende Standortsuchsuche. Gorleben darf laut Gesetz kein Referenzstandort sein. Die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission hat jetzt die Aufgabe, dieses Gesetz noch einmal zu überprüfen, eine breite gesellschaftliche Debatte zu organisieren und die Kriterien für die Standortauswahl zu entwickeln. Diese Debatte muss sich von der alten Atommüll-Debatte lösen, die sich fast ausschließlich um den Standort Gorleben drehte. Aber weil das Gesetz, um den politischen Konsens mit den süddeutschen Bundesländern möglich zu machen, den Standort Gorleben nach wie vor enthält, hat sich daran noch wenig geändert.

5. Eindeutiges Exportverbot für hochradioaktiven Müll muss ins Gesetz

Das Stand AG und AtomG sehen zwar ein Exportverbot vor. Aber die aktuelle Diskussion um einen möglichen Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem angeblichen „Forschungs“-Reaktor Jülich in die USA zeigt, wie das Exportverbot ausgehebelt werden soll. Um dies auszuschließen, muss das Exportverbot im Gesetz  jeglichen hochradioaktiven Müll umfassen.

6. Verursacherprinzip muss gelten und auch durchgesetzt werden können

Die Energiekonzerne wollen nicht die Kosten tragen, die durch den Verzicht auf weitere Castor- Transporte nach Gorleben entstehen und haben aktuell in mehreren Bundesländern Feststellungsklagen eingereicht. Dadurch wird die konkrete Ausgestaltung des Verursacherprinzips in einem wichtigen Punkt in Frage gestellt. Außerdem greifen E.ON und RWE damit die politische Einigung über das Standortauswahlgesetz an. Das Verbot von weiteren Castor-Transporten nach Gorleben war ein zentraler Punkt für die politische Einigung und ist wichtig, damit Vertrauen in eine neue Standortsuche aufgebaut werden kann.

Darüber hinaus wollen die Energiekonzerne auch ihre finanzielle Verantwortung für die Atommülllagerung abschütteln und wehren sich gegen ihre Kostenbeteiligung am bisherigen Ausbau der Lagerprojekte in Gorleben und Schacht Konrad. Zusätzlich planen sie laut Presseberichten eine Klage gegen die grundsätzliche Kostenregelung im Standortauswahlgesetz, um Kosten abzuwenden, die bei einer Atommülllager-Suche auf sie zukommen, die mehrere Standorte miteinander vergleicht. Dies würde den Ansatz des Gesetzes und den gesamten Auftrag der neu eingerichteten Atommüll- Kommission in Frage stellen.

Ziel der Klagewelle scheint es vor allem zu sein, Druck auf die Politik aufzubauen. Die Energiekonzerne wollen sich aus der gesetzlich festgeschriebenen Haftung für die Folgen der Atomenergie befreien. E.ON, RWE und EnBW lancierten im Mai 2014 den Vorschlag einer Stiftung, in welche die Atomrückstellungen der Kraftwerksbetreiber übertragen werden sollen. Im Gegenzug soll der Bund nach dem Wunsch der Konzerne alle Risiken übernehmen, die mit dem Ausstieg verbunden sind. Hinter verschlossenen Türen scheinen zwischen Bundesregierung und Atomkonzernen Gespräche über diese „Bad-Bank-Lösung“ stattzufinden. Der Vorschlag der Konzerne bedeutet eine völlig unzulässige Flucht der Verursacher aus der Verantwortung für den strahlenden Atommüll.

Das Verursacherprinzip muss im Standortauswahlgesetz uneingeschränkt gelten und die Rückstellungen der AKW-Betreiber müssen in einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds mit Nachschusspflicht für die Betreiber überführt werden. Zudem sind diese Rückstellungen wie vom Bundesrechnungshof verlangt, durch unabhängige Experten zu überprüfen. Niemand weiß, ob die gebildeten steuerfreien Rückstellungen zur Deckung für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung der
Atomkraftwerke ausreichen. Nach Berechnungen des Forums ökologisch-soziale Marktwirtschaft
(FÖS) müssten dafür Rückstellungen in Höhe von 44 Milliarden Euro gebildet werden.

Berlin, 31.10.2014
Dr. Helmut Röscheisen

Literaturhinweise

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Neue Beteiligung und alte Ungleichheit? Politische Partizipation marginalisierter Menschen Forschungsbericht

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Partii - Partizipation inklusiv Forschungsbericht

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OECD (Hrsg.)

Innovative Citizen Participation and New Democratic Institutions - Catching the Deliberative Wave Buch

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