Beteiligungslücke schließen

Interviewreihe zum Status quo des größten deutschen Beteiligungsprozesses

Der Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums Prof. Dr. Armin Grunwald legt dar, dass gegenwärtig eine Beteiligungslücke im Verfahren existiert und wieso diese dringend geschlossen werden muss.

Deutschland sucht in einem komplexen und langwierigen Verfahren den Standort zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe. Er soll laut Gesetz die bestmögliche Sicherheit gewährleisten und in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden sowie lernenden Verfahren ermittelt werden. In unserer Interviewreihe geben wir Ihnen in den kommenden Wochen einen Einblick in den Prozess und stellen Ihnen unterschiedliche Perspektiven von Beteiligungsexpert*innen auf den Prozess vor.

Herr Prof. Dr. Grunwald, die Endlagersuche schreitet voran. Der Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Entsorgung liegt vor, Gremien und Akteure wie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das Nationale Begleitgremium (NBG) oder der Partizipationsbeauftragte sind installiert. Wie beurteilen Sie das Verfahren bis dato?

Das Verfahren hat im vorgesehenen Zeitplan funktioniert, wenngleich anders als gedacht und nur unter durchaus größeren Schwierigkeiten. Die erste Überraschung war, dass der Zwischenbericht mehr als die Hälfte der deutschen Fläche als Teilgebiete ausgewiesen hat, eine für das Design der Öffentlichkeitsbeteiligung unerwartete Situation. Die zweite, dass wegen der Pandemie praktisch die gesamte Beteiligung auf online-Formate beschränkt war. Formal ist der Schritt 1 der Phase 1 – Abgabe des Berichts der Fachkonferenz Teilgebiete, des im Gesetz vorgesehenen Beteiligungsformats – abgeschlossen, das Verfahren geht planmäßig weiter. Allerdings wurden dafür einige Herausforderungen in die Zukunft verschoben. So ist noch wenig zu erkennen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Verfahren gewachsen ist.

Jüngst fand die Fachkonferenz Teilgebiete statt, die der Erörterung des Zwischenberichts der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) diente. In absehbarer Zukunft werden Vorschläge für übertägige Erkundungsgebiete auf dem Tisch liegen. Welche Empfehlungen würden Sie aus beteiligungstheoretischer Sicht den Handelnden mit auf dem Weg geben, um die kommenden Herausforderungen zu meistern? 

Im Standortauswahlgesetz ist für den gerade anlaufenden Schritt 2 – die Bestimmung der übertägig zu erkundenden Standortregionen – kein Beteiligungsformat vorgeschrieben. Angesichts der Situation, dass diesem Schritt aber nun, wegen der großen Zahl der Teilgebiete eine erhebliche, im Gesetz nicht antizipierte Bedeutung zukommt, muss diese Transparenz- und Beteiligungslücke dringend geschlossen werden, um Vertrauensverlust zu vermeiden. Das Gesetz gibt hier Spielraum. Es liegen Vorschläge auf dem Tisch, sowohl von der Fachkonferenz Teilgebiete, vom BASE und vom NBG. Das NBG engagiert sich zurzeit stark, hier geeignete Formen der Beteiligung der Zivilgesellschaft zu etablieren.

Analog, hybrid oder digital, Selbstselektion versus Aleatorik, Stakeholder versus Bürgerbeteiligung – eine Vielzahl von Instrumenten und methodischen Bausteinen werden auch zukünftig bei der Endlagersuche kombiniert werden müssen. Was gilt es mit Blick auf den Anspruch eines lernenden Verfahrens zu beachten, um die weiteren Schritte bei der Endlagersuche erfolgreich zu gehen?

Lernen hat durchaus bereits in Ansätzen stattgefunden, so etwa als auf Anregung des NBG der erste Termin der Fachkonferenz in einen reinen Informationstermin umgedeutet wurde, um mehr Zeit für Beteiligung zu schaffen, oder aus schwierigen Situationen in online-Formaten. Aber bislang ist es eher ein Lernen in einem vorgegebenen Verfahrensraster. Es wird im Verfahren gelernt, nicht aber hat bislang das Verfahren gelernt, sondern wird abgearbeitet. Das NBG hat ein Peer Review gestartet, um Lernen durch unabhängigen Blick von außen zu befördern, und hat zum Thema selbsthinterfragendes Verfahren eine eigene Fachgruppe gegründet. Zurzeit ist sicher das Schließen der erwähnten Beteiligungslücke am dringendsten, das wäre in der Tat ein Element des lernenden Verfahrens und damit ein starkes Zeichen, dass dieser Anspruch ernstgenommen wird.

Zur Person

Prof. Dr. Armin Grunwald ist Leiter des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Seit 2002 leitet er außerdem das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) und ist seit 2007 auch Professor für Technikethik und Technikphilosophie am KIT. Zwischen 2014 und 2016 war er Mitglied der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages. Er ist Mitglied des Nationalen Begleitgremiums und hat dort seit 2020 den Ko-Vorsitz inne. Seit 2021 ist er außerdem Mitglied im Deutschen Ethikrat.

 

Literaturhinweise

Nicole Najemnik

Frauen im Feld kommunaler Politik. Eine qualitative Studie zu Beteiligungsbarrieren bei Online-Bürgerbeteiligung Buch

2021, ISBN: 978-3-658-34040-7.

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