Kursbuch Bürgerbeteiligung #6: Autoreninformationen

Das KURSBUCH BÜRGERBETEILIGUNG soll ein praxisorientiertes Handbuch sein, welches zugleich fundiertes Hintergrundwissen vermittelt und Analysen bietet. Ziel ist es, möglichst viele Leserinnen und Leser für Themen und Methoden der Bürgerbeteiligung zu gewinnen. Dies ist vor allem dann gewährleistet, wenn die Autorinnen und Autoren sich an die folgenden Regeln halten:

  1. Bitte reichen Sie im Vorfeld ein Exposé ein. Das Exposé sollte maximal eine Seite (Schriftart Cambria, Schriftgröße 12) umfassen und die Relevanz, das Ziel und den inhaltlichen Aufbau Ihres Beitrags darstellen. Abgabetermin für das Exposé ist der 30. April 2024. 
  2. Es ist möglich, einen Beitrag alleine oder als Autorengruppe zu verfassen. Die Reihenfolge der Namen geben Sie uns bitte vor.
  3. Das Buch wendet sich an eine breite, interessierte Öffentlichkeit. Bitte schreiben Sie möglichst gut verständliche kurze Sätze. Tatsachen müssen nachweisbar der Wahrheit entsprechen. Bitte spitzen Sie das Thema in geeigneter Weise zu.
  4. Bitte verzichten Sie auf ausschließlich beschreibende Darstellungen von Praxisbeispielen, indem Sie am Ende darlegen, welche allgemeinen Rückschlüsse und Erkenntnisse für die Leser*innen anhand der Ausführungen gewonnen werden können.
  5. Nutzen Sie bitte zur besseren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Darstellung Zwischenüberschriften (nur einer Ebene!).
  6. Dem Beitrag soll zudem eine Kurzfassung des Inhalts von bis zu sechs Zeilen vorangestellt werden (Zusammenfassung).
  7. Wir rechnen mit 2.500 Anschlägen (inklusive Leerzeichen!) pro Manuskriptseite. Der Beitrag sollte ca. 6 bis maximal 12 Manuskriptseiten umfassen.
  8. Bitte verwenden Sie nur in Ausnahme Tabellen und Grafiken (s/w). Grafikdateien werden in einer Auflösung von mind. 300 dpi benötigt.
  9. Fotos können aus drucktechnischen Gründen nicht wiedergegeben werden.
  10. Wir bitten darum, auf Fußnoten zu verzichten.
  11. Bitte verwenden Sie eine geschlechtergerechte Sprache, indem Sie entweder ein Sternchen (Beispiel: Bürger*innen, Bürgermeister*innen) nutzen oder beide Formen aufzählen (Bürgerinnen und Bürger). Für den Fall, dass es sich um das erste Substantiv in einer Wortverbindung handelt, nutzen Sie ausschließlich die männliche Form (Beispiele: Bürgerbeteiligung, Lehrermangel)
  12. Literaturhinweise bitte am Ende des Beitrages. Wir verwenden die Harvard-Zitierweise. Im Literaturverzeichnis: “Nachname, Vornahme (Jahreszahl): Titel. Ort: Verlag [bzw. Zeitschrift]”. Bei Verweisen im Fließtext einfach (Nachname Jahr: Seitenzahl).
  13. Am Ende des Buches erfolgt eine Autorenvorstellung. Hierfür benötigen wir einige Zeilen über Sie selbst.
  14. Alle Beiträge werden honoriert. Wir benötigen dazu Ihre Bankverbindung sowie eine Information über Ihre Umsatzsteuerpflicht (7%/19%).
  15. Bitte reichen Sie Ihren Beitrag per Email an redaktion@kursbuch.info ein – als bearbeitbare Text-Datei, nicht als PDF.
  16. Abgabetermin für das Manuskript ist der 31.10.2024

Rechte und Honorierung

Mit Annahme des Manuskripts durch die Redaktion überträgt der Verfasser für die Dauer von 2 Jahren ab Erscheinen die ausschließlichen, nach Ablauf von 2 Jahren die nicht-ausschließlichen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten, insbesondere das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung – einschließlich Vermietung – (Verlagsrecht) des Werkes für alle Ausgaben und Auflagen sowohl in Buchform als auch im Wege der elektronischen Verbreitung online und offline (z. B. Diskette, CD-ROM, Datenbank, E-Book, Internet) an den Herausgeber.

Dieses gilt für die Verwertung der Nutzungsrechte sowie durch Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte (z. B. ganzer oder teilweiser Abdruck des Beitrags in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen, der Übersetzung in fremde Sprachen, der Bearbeitung oder Umgestaltung für Hörfunk, Fernsehen oder sonstige audiovisuelle Verfahren, Verfilmung, Nutzung und öffentliche Zugänglichmachung in Neuen Medien wie Bildschirmtext, Videotext, Datenbanken, Internet), ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung bedarf.

Der Verfasser hat das Recht, zum gleichen Thema auch weitere Beiträge zu verfassen und zu veröffentlichen, sofern sie nicht wörtlich übernommen werden und konzeptionell mit der gleichen Gliederung und im selben Stil und Aufbau wie der unter Vertrag stehende Beitrag aufgebaut sind.

Zwei Jahre nach Erscheinen des Beitrags fällt das Recht des Herausgebers zur Vergabe von Nutzungsrechten von einzelnen Beiträgen an Dritte an den Verfasser zurück. Der Bestand von bereits zu diesem Zeitpunkt vom Verlag vergebenen Nutzungsrechten an Dritte bleibt hiervon unberührt. Jede Wiederveröffentlichung ist mit einem genauem Quellenhinweis auf die Erstveröffentlichung im KURSBUCH BÜRGERBETEILIGUNG unter Einschluss von Verlagsname, Ort und Jahr der Erstveröffentlichung zu versehen.

Der Verfasser versichert, dass er allein berechtigt ist, über das Urheber- und Verlagsrecht an dem Beitrag zu verfügen und dass durch den Beitrag sowie zugelieferter schwarzweiß Bildvorlagen keine Rechte Dritter verletzt werden.

Um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten (Aktualität!), erklärt der Verfasser sich damit einverstanden, dass der Beitrag – soweit erforderlich – durch den Herausgeber redigiert wird. Das schließt ein: die Voranstellung eines Abstracts, eventuelle Kürzung, Einfügung von Zwischenüberschriften, Korrektur von Fehlern, Tilgung von Wiederholungen, Änderungen zur Sicherstellung der Einheitlichkeit des Werkes. In wichtigen und zweifelhaften Fällen wird sich der Herausgeber mit dem Verfasser ins Benehmen setzen. Eine Fahnenkorrektur durch den Verfasser findet aus Zeitgründen nicht statt. In aktualitätsbedingten Ausnahmefällen können auf Veranlassung des Herausgebers in den Druckfahnen Ergänzungen vorgenommen werden.

Der Verfasser erhält nach Erscheinen des Jahrbuchs für alle Ausgaben und Auflagen ein einmaliges Pauschalhonorar von 80,- Euro sowie ein Freiexemplar der Printausgabe. Wird ein Beitrag von mehreren Autoren verfasst, wird das Honorar entsprechend aufgeteilt.

Aus der Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte erzielte Einnahmen werden zwischen Herausgebern und Autoren einerseits und Verlag andererseits im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt.