Bürgergutachten

Foto: Martha Heinemann Bixby via Flickr.com, Lizenz: CC BY-NC 2.0

Bürgergutachten stellen innerhalb einer Demokratie ein grundsätzliches Mittel zur Konsultation der Bürger*innen dar. In ihnen kommt die Wertschätzung der Ansichten der Bürgerschaft hinsichtlich eines bestimmten Themas oder Projektes zum Ausdruck. Ein Gutachten muss nicht zwangsläufig nur von Regierenden veranlasst werden, sondern kann auch von anderen Auftraggebern kommen. Am Ende steht die Gutachtenübergabe an den Auftraggeber. Planungszellen und Vor-Ort-Begehungen helfen bei der Erstellung.

Damit Meinungen nicht einfach nur so „dahin gesagt werden, sondern richtig begründet, durchdacht und vor allem gemeinsam“ aufgearbeitet werden, müsse das Verfahren gut organisiert sein, so Prof. Dr. Hilmar Sturm von der Gesellschaft für Bürgergutachten. Im nachfolgenden Video des Bürgergutachtes zum Münchner Kunstareal erklärt er, dass erst dann „der mündige Bürger … durch diese Methode ermöglicht werden“ könne.

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Organisiert, durchgeführt und nachbereitet wird das Verfahren von einem unabhängigen Dienstleister, um ein unverfälschtes Bürgergutachten zu gewährleisten. Der Auftraggeber darf keinen Einfluss auf das Verfahren und die Ergebnisse des Gutachtens haben. Um zur Meinungsbildung beizutragen, können Experten*innen zum Thema geladen sein, die die Bürger*innen in die Thematik einführen. Sie sollen dazu beitragen, den Gegenstand des Gutachtens von möglichst vielen Seiten zu beleuchten und können daher auch kontroverse Positionen vertreten, wie im Video angesprochen. Die teilnehmenden Bürger*innen werden für die Zeit der Gutachtenerstellung von ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen freigestellt und entschädigt.

Verfahrenskonzept

Ja

Funktion

Konsultation; Mitbestimmung

Gruppengröße

Sehr große Gruppen >50 Personen; Großgruppen >30 Personen

Teilnehmer (Min)

30

Teilnehmer (Max)

100

Zielgruppe

Allgemeinheit

Vorbereitung

Nachdem Dritte mit der Verfahrensdurchführung betraut wurden, werden per Zufallsverfahren die Gutachter*innen aus der Bürgerschaft ausgewählt und über ihre erbetene Teilnahme informiert. Es soll eine möglichst heterogene Gruppe an Menschen zusammenkommen. Die Organisatoren kümmern sich um die Aufstellung der Referenten*innen und den genauen Ablauf der Gutachtenerstellung.

Ablauf
  1. Nach einer Begrüßung führen die geladenen Experten*innen in die Thematik des Gutachtens ein und beantworten Fragen der Bürger*innen.
  2. Die Gutachter*innen werden in Gruppen eingeteilt (bei 100 Leuten sind es normalerweise vier Gruppen mit jeweils 25 Personen) und sollen bestimmte Aspekte des Themas besprechen, Ideen sammeln und für mögliche Problemstellungen Lösungsansätze finden.
  3. Die einzelnen Gruppen werden immer wieder in kleinere Gruppen zu fünf Personen eingeteilt, um detailliert an einem Feld zu arbeiten. Diese Kleingruppen bleiben nicht in ihrer ursprünglichen Konstellation, sondern werden immer wieder neu ausgelost, um einen möglichst regen Gedankenaustausch zu erzeugen.
  4. Die Ergebnisse der Kleingruppen werden im Plenum vorgetragen und diskutiert. Es erfolgt eine Gewichtung der einzelnen Punkte durch Klebepunkte der Gutachter*innen. Auf diese Weise werden die Gutachtenschwerpunkte festgelegt.
  5. Im Anschluss werden die einzelnen Schwerpunkte in den Gruppen bearbeitet, um dann in das fertige Bürgergutachten einzufließen. Dieses wird dem Auftraggeber überreicht und zusammen mit den Gutachter*innen besprochen. Ob und inwieweit das Bürgergutachten als Grundlage des weiteren Vorgehens herangezogen wird, bleibt den Entscheidungsträgern*innen überlassen.
Material
  • Ein großer Versammlungsraum mit Bestuhlung und Tischen
  • Stifte, Plakate, Flipcharts, Sticker, Namensschilder
  • Fotoapparat zur Dokumentation und für die mögliche Vor-Ort-Begehung
Dauer

mehrere Monate insgesamt, aber mit einzelnen, intensiven Arbeitstagen

Kosten pro Teilnehmer

extrem von Dauer und Personenanzahl abhängig, aufgrund der Kompensationsleistungen für die Gutachter*innen und des Dienstleisters kostspielig

Anforderung an Moderation

hoch

Professionelle Moderation

erforderlich