Anwaltsplanung

Foto: Dennis Skley via Flickr.com, Lizenz: CC BY-ND 2.0

Das Verfahren der Anwaltsplanung will sicherstellen, dass in einem Beteiligungsverfahren auch weniger gut organisierte und oft sozial benachteiligte Menschen berücksichtigt werden. Es wird überwiegend durch kommunale oder regionale Entitäten eingesetzt. Erfolgreich implementiert, erweitert es das Meinungsspektrum und kann dazu beitragen, andernfalls unbeachtete Aspekte eines Problems offenzulegen.

Verfahrenskonzept

Ja

Funktion

Mitbestimmung

Gruppengröße

geeignet auch für sehr große Gruppen

Teilnehmer (Mind.)

3

Teilnehmer (Max.)

mehrere hundert Teilnehmer

Zielgruppe

BürgerInnen, AnwaltsplanerInnen

Vorbereitung

Einsetzen eines Anwaltplaners

Ablauf

Der Anwaltsplaner wird in der Regel durch eine kommunale politische Einheit eingesetzt. Anders als der Name suggeriert, handelt es sich dabei nicht notwendigerweise um einen Anwalt, sondern lediglich um Fachleute. Er wird einer Gruppe Betroffener zugeordnet und steht ihnen zukünftig und beratend zur Seite. Dies betrifft einerseits die unterstützende Tätigkeit des Experten bei der Binnenorganisation und Arbeitsdurchführung der Gruppe. Andererseits hilft er den Betroffenen, ihre Belange und Probleme in kommunalen Beteiligungsgremien geltend zu machen. Seine Unterstützung kann sich auf die Texterschließung und das inhaltliche Verständnis von Gutachten beziehen. Umgekehrt kann er den Betroffenen beratend bei der Formulierung eigener Anträge zur Seite stehen.

Benötigtes Material

Kommunikationsmittel (Internet, Telefon, Briefe)

Tipps und Anregungen

Die Darstellung verdeutlicht die immensen Anforderungen, die an einen Sachanwalt im Verfahren gestellt werden, dem seinerseits die ihm zugewiesene Rolle bewusst sein muss. Das bedeutet insbesondere:

  • Er muss sich als Experte zurücknehmen und darf nicht die Gruppenführung übernehmen oder bevormundend auftreten.
  • Er wirkt vermittelnd zwischen den Betroffenen und auf die Gruppenkultur immer mit der Maßgabe, Selbstbefähigung der Mitglieder zu erreichen (Empowerment).
  • Er wird meistens durch die beauftragende, politische Einheit bezahlt, vertritt jedoch die Interessen der Betroffenen. Dies schafft potentiell einen Gewissenskonflikt. Glaubwürdig und erfolgreich wird der Sachanwalt nur sein, wenn er nicht in Verdacht gerät, verlängerter Arm der Politik zu sein.

Das Verfahren der Sachanwaltsplanung braucht Zeit, wenn es erfolgreich sein soll. Beide Seiten bauen erst mit der Zeit eine Vertrauensbeziehung zueinander auf und ihre Beziehung wird durch komplexe wechselseitige Lernprozesse geprägt.

Dauer

mehrere Monate bis Jahre

Kosten pro Teilnehmer

> 100 €

Anforderungen an Moderator

hoch

Professionelle Moderation

erforderlich

 

Die Ausführungen sind angelehnt an die lesenswerte Darstellung der Stiftung Mitarbeit, die hier abrufbar ist.