Allgemeine Geschäftsbedingungen für Referent*innenverträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen (Vorträge, interne Seminare und Workshops sowie Moderationen) mit Referent*innen des Berlin Institut für Partizipation.

1. Honorar

Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. Reisekosten gem. Bundesreisekostengesetz.

2. Technik

Die erforderliche Technik (Lautsprecheranlage, Mikrofon, Beamer, Leinwand, Flipchart etc.) wird wie im Vorfeld abgesprochen vom Veranstalter gestellt.

3. Rechnungstellung

Die Rechnungstellung für das Vertragshonorar und Reisekosten erfolgt nach dem Veranstaltungsdatum. Das Zahlungsziel ist 14 Tage ohne Abzug.

4. Stornierung

Bei Stornierung, Rücktritt oder Kündigung einer Buchung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

  • bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars
  • ab 27 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Honorars

Zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandene Kosten für Übernachtung und An- bzw. Abreise sind gegen Nachweis vom Veranstalter zu tragen.

Wird die Veranstaltung mit gleichem Inhalt/Thema binnen 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin wiederholt, können 50 % der Bearbeitungsgebühr auf das Honorar angerechnet werden.

5. Rücktritts- und Kündigungserklärungen

Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktritts- oder Kündigungserklärung.

6. Höhere Gewalt

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch unsere Referent*innen wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht eingehalten werden, sorgen wir unverzüglich für einen Ersatz.

7. Mitschnitte und Aufzeichnungen

Mitschnitte und Aufzeichnungen von Vorträgen und Seminaren sind aus urheberrechtlichen Gründen – auch für den internen Einsatz – nicht möglich bzw. bedürfen einer detaillierten Abstimmung im Vorfeld.

8. Rechtswahl / Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftragnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Berlin Institut für Partizipation vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.