Vortrag der Umweltministerin in der Endlagerkommission

Foto: United Nation Development Programme via flickr.com, Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Am 18. und 19 Dezember trafen sich die Mitglieder der Kommission ,,Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ zu ihrer 18. Sitzung. Sie erarbeiten bis spätestens Sommer kommenden Jahres einen Bericht, der der Legislative als Grundlage bei der politischen Herkulesaufgabe dient, einen Endlagerstandort für vorwiegend hoch radioaktiven Abfall zu ermitteln.

Es ist eine heikle Aufgabe, die sich die 32 Mitglieder aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufgebürdet haben, denn in vielen inhaltlichen Punkten herrscht derzeit innerhalb der Kommission Dissens. Hinzukommt der wachsende Zeitdruck, bereits zeitnah einen konsistenten Bericht vorzulegen. Es bedarf keiner weiteren Worte zum Nervenkostüm der Partizipanten, wenn in einer öffentlichen Sitzung, die zudem im Parlamentsfernsehen ausgestrahlt wird, der Kommissionsvorsitzende die Floskel von der Möglichkeit einer ,,Enteierung der Politik“ bemüht.

Warme Worte der Umweltministerin

Vor diesem Hintergrund durfte man gespannt auf die Rede von Frau Hendricks sein. Sie wohnte der Sitzung knapp anderthalb Stunden bei und lobte zunächst die Kommissionsfortschritte sowie die gute Kommunikation mit ihrem Ministerium. Anschließend thematisierte sie in ihrem Vortrag drei inhaltliche Punkte: Rückführungsfragen radioaktiver Abfallstoffe aus dem Ausland, die Behördenstruktur im Endlagerungsprozess und die Datenlage bzw. Informationsbasis im Endlagerungsprozess.

Rückführung radioaktiver Abfälle aus dem Ausland

Die Umweltministerin bekräftigte die Wirksamkeit der vertraglichen Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen (EVU) und sprach über die Aufteilung der verbleibenden Transportbehälter auf die bestehenden Zwischenlager. Sie zeigte sich zudem positiv gestimmt, dass die Notwendigkeit der Klageruhestellung durch die EVU erfüllt wird, so dass die Rückführung der Castoren stattfinden kann.

Neugestaltung der Zuständigkeiten im Endlagerbereich

Anschließend betonte Umweltministerin Hendricks die intendierte Gründung der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) als Vorhabenträger im Endlagerprozess. Entgegen der Möglichkeit einer vielschichtigen Struktur mit mehreren parallel tätigenden Institutionen sieht sie mit Blick auf das Postulat maximaler Effizienz die Notwendigkeit einer zentralen Einrichtung. In dieser BGE werden sukzessive bisher mit der Lagerung und Kontrolle radioaktiver Abfälle befasste Einrichtungen aufgehen. Dazu veranschlagt sie zwei Jahre, wobei Änderungen im Standortauswahlgesetz (StandAG) und Atomgesetz (AtG) notwendig sein werden. Ergänzt wird die BGE mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) durch zwei Bundesbehörden, deren Aufsichtsbehörde in beiden Fällen das Umweltministerium ist.

Informationsbasis

Letztlich sprach sie über die gegenwärtige und zukünftige Informationsstruktur und Datenerfassung. Während bisher die EVU den Verbleib radioaktiver Brennelemente erfassten, betonte sie die gewachsene Rolle des Bundes bei der Erfassung radioaktiver Abfälle, die sich aus dem Nationalen Entsorgungsplan bezugnehmend auf die entsprechende Euratom-Richtlinie ableitet.

Diskussionspunkte

Im Anschluss an den Vortrag brachten die Teilnehmenden sowohl Zustimmung als auch Kritik zum Ausdruck. Gelobt wurde von ihrer Seite mehrheitlich die gute Zusammenarbeit und Kommunikation des Umweltministeriums.
Kritische Anmerkungen wurden zu allen angesprochenen drei Themenbereichen der Ministerin laut:

  • Frau Kotting-Uhl bemängelte mit Blick auf den Forschungsreaktor in Garchingen die anhaltend unklare Position der Bundesregierung mit radioaktiven Forschungsmüll. Während die Äußerungen der Ministerin in dieser Frage noch eher vage waren, positionierte sie sich bei der anschließenden Frage eindeutig: Sie betonte, dass die getätigten Zusagen bzgl. der Aufnahme von rückgeführten Castor-Behältern unabhängig vom zukünftigen Endlagerauswahlprozess sind. Sie sicherte wiederholt zu, dass derartige Bargaining-Prozesse nicht stattgefunden haben und weiterhin jede Region in Deutschland in gleicher Weise im Standortauswahlverfahren berücksichtigt wird.
  • Ein strittiger Punkt ist die Gestaltung der zukünftigen Behördenstruktur. Während ein Großteil der Kommissionsmitglieder die Idee der Ministerin befürwortete, die zukünftige Behördenstruktur gänzlich unter dem Dach des Umweltministeriums verortet zu wissen, forderten Kritiker eine Trennung. Beide Seiten vertraten ihre Position mit nachvollziehbaren Argumenten: Advokaten der ganzheitlichen Lösung betonten, dass lediglich das Umweltministerium in Atommüllfragen ausreichend Sachkompetenz zugeschrieben wird und eine Anwendung des Trennprinzips hier unnötige Effizienzverluste erzeugt. Demgegenüber trat Herr Thomauske für die Anwendung des Trennprinzips ein, also die Teilung der Befugnisse und Kompetenzen auf zwei unabhängige Häuser, um eine wirksame Kontrollfunktion zu verankern.
  • Zum Bereich Datenlage und Information brachte Herr Sailer bereichernde Einwände ein: Er betonte die Verpflichtung im Verfahren eine intertemporal konsistente und geschlossene Datenbank mit umfassenden Informationen bereitzustellen. Er zeigte die mannigfaltigen Herausforderungen auf: Rückwärtsgewandt verdeutlichte er anhand eigener Erfahrungen die Schwierigkeit, bei laufenden Anlagen und Prozessen einer sorgfältigen Aggregation von Informationen nachzukommen. Insbesondere bei einem Verfahren, das unsere Gesellschaft laut StandAG eine Million Jahre begleitet, sind gegenwärtige Aufbewahrungspflichten völlig unzureichend. Mit Blick auf die Zukunft zeigte er auf, dass bis dato Fragen nach dem richtigen Speichermedium oder -ort unzureichend bearbeitet wurden. Plastisch verdeutlichte er seine Bedenken anhand ägyptischer Tafeln, deren Erstellung einige Tausend Jahre zurückliegt – ein Bruchteil dessen, was im Endlagerprozess auf die Gesellschaft zukommt – deren Informationen jedoch nur sehr schwer zugänglich sind. Gleichermaßen verdeutlichte er die Naivität, die dem Verständnis einer konkreten inhaltlichen Ausgestaltung einer Institution zur Aufbewahrung der Informationen und Unterlagen über einen so großen Zeitraum innewohnt. Er betonte daher die Notwendigkeit, sich Gedanken über allgemeine Strukturen zu machen, die anpassungsfähig sind und einen langen Zeitraum überdauern können. Der Einwurf fand bei Frau Hendricks Anklang, die ihrerseits anregte, Kommunikations- und Sprachwissenschaftler mit dieser Aufgabe zu betrauen.
  • Unmut machte sich unter den teilweise sichtlich überraschten Kommissionsmitgliedern breit, als sie erfuhren, dass durch das BfE eine Ausschreibung für einen privaten Dienstleister zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt ist. Zwar betonte Frau Hendricks, dass es sich lediglich um eine notwendige Vorarbeit für den kommenden Endlagersuchprozess im Anschluss an die Kommissionsarbeit handelt, jedoch sahen einige Kommissionsmitglieder die Arbeit der Kommission in Frage gestellt.

 

 

Literaturhinweise

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