Neue Beteiligungskultur in Altona

Fischauktionshalle Hamburg Foto: Deggert07 via Flickr.com, Lizenz: CC BY 2.0

Der Bezirk Hamburg Altona setzt sich seit einigen Jahren konstruktiv mit den verschiedenen Problematiken von Bürgerbeteiligungsverfahren und ihrer Wirkung innerhalb der Stadtgesellschaft auseinander. Dabei sind die gewonnenen Erfahrungen auf Seiten aller Beteiligten, ob in Politik und Verwaltung oder in den Initiativen und BürgerInnen durchaus gemischt und nicht immer positiv.

Ansatz der aktuellen Forschungsarbeit ist die Untersuchung von Strukturen und Restriktionen, welche innovative Ansätze in den Planungsverfahren versanden lassen und mit Legitimationsfragen und rechtlichen Regulierungen nahezu bis zum Stillstand „ausbremsen“. Ausgegangen wird hierbei von der These, dass ohne neue, rechtliche Bestimmungen, die ein Aufbrechen des rein repräsentativen Demokratie-Modells in Richtung einer beteiligenden Demokratie ermöglichen beziehungsweise erlauben, die bestehenden Probleme und Unzulänglichkeiten bei Beteiligungsverfahren auch in Zukunft bestehen bleiben werden. Nur ein ausgewogenes Kräfte-/Mächteverhältnis aller an der städtebaulichen Planung beteiligten Akteure kann ein Garant für eine nachhaltige und für alle zufriedenstellende(re) Planung sein. Es kann folglich solange keine Kommunikation auf Augenhöhe aller Beteiligten geben, bis die Kräfte-/Mächteverhältnisse an den „Runden Tischen“ reguliert und ausgeglichen werden.

Aufbruch in eine neue Kultur der Beteiligung

Warum mehr Bürgerbeteiligung? Oder demonstrativer gefragt: Warum müssen wir uns dieser Frage nach mehr als 40 Jahren des Forschens und Planens noch immer stellen? Bereits in den 70er Jahren prangerte der Psychoanalytiker A. Mitscherlich in seinem politischen Pamphlet Die Unwirtlichkeit unserer Städte insbesondere die Einförmigkeit der Stadt und die fehlende Sozialisation der BürgerInnen an. Obsolete Bodenbesitzverhältnisse, die Profitgier von Firmen und Privatleuten ohne jegliches Verantwortungsgefühl gegenüber des Gemeinwohls sowie fehlende integrierte Lebensund Arbeitsräume, bedingen eine fortschreitende Isolation der StadtbewohnerInnen und den Rückgang sozialen Engagements – eine Beteiligung von BürgerInnen an städtischen Planungsprozessen wurde deshalb vehement eingefordert.

Und dennoch, nach mehr als vier Jahrzehnten unterschiedlicher Formen planungsbezogener Kommunikations- und Beteiligungsmodellen stehen sich Politik, Verwaltung und BürgerInnen noch immer strittig gegenüber – auf der einen Seite wutentbrannt, auf der anderen Seite verständnislos.

Das Recht auf Mitbestimmung wurde in Hamburg seinen BürgerInnen nicht per Parlamentsgesetzgebung gewährt, sondern von den BürgerInnen Hamburgs im Jahre 1998 durch ein Volksgesetzgebungsverfahren selbst geschaffen. Zurückzuführen ist dieses aktive Bestreben und Bedürfnis nach mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sowie einer angemesseneren Machtverteilung auf das fehlende Vertrauen in Parteien und Politik. Die BürgerInnen Hamburgs waren nicht länger gewillt, alle vier Jahre mit ihrem gesetzten „Kreuzchen“ die Geschicke der Stadt und Bezirke in die Hand ihrer Repräsentanten abzugeben. Ein Ruck ging durch die Instanzen. Das Selbstverständnis von Politik und Verwaltung gegenüber ihren BürgerInnen musste zwingend überdacht werden. (vgl. Dressel et al. 2014: 86).

Wie bereits eingangs erklärt, ist Altona bekannt für eine große Bandbreite und Vielzahl von Bürgerbegehren und -entscheiden und setzt sich seit einigen Jahren konstruktiv und engagiert mit unterschiedlichen Bürgerbeteiligungsverfahren und ihrer Wirkung innerhalb der Stadtgesellschaft auseinander. Mit Verfahren, wie dem über die Bundesgrenzen hinaus bekannten Prozess des „Zukunftsplan Mehr Altona“ mit seinen Zukunfts-Werkstätten, gläsernen Werkstätten, wie beim Kolbenhof-Projekt oder kooperativen Verfahren, wie beim Projekt Mitte Altona.

Allzu oft endet die Deklaration einer „neuen Bürgerbeteiligungskultur“ auf halbem Wege. So werden die BürgerInnen einerseits zu mehr Eigenverantwortung und zu mehr Gemeinwohl aufgefordert, jedoch bezieht sich dieser Aufruf vornehmlich auf die Betätigung im Feld des Ehrenamtes wie der Nachbarschaftshilfe, kommunalen Initiativen etc. Die Beteiligung der BürgerInnen an Entscheidungsfindungen bei öffentlichen Fragen wird jedoch nicht angedacht. So liegt auch die Vermutung des Sozialwissenschaftlers Dr. Gerhard Fuchs nicht fern, dass Beteiligungsverfahren „im Schatten von Hierarchie und Mehrheit“ dazu benutzt werden, um durch „Integration von Interessengruppen und scheinbarem Konsens der Beteiligten“ bestehende Macht- und Netzwerkstrukturen zu pflegen und zu erhalten (vgl. Zellmer 2001: 6).

Stadt als „Spielraum der Selbstverwirklichung“

Im 19. Jahrhundert zeichnete sich noch ein ganz anderes Bild unserer städtischen Gesellschaft in Deutschland ab. Es war die Zeit der „Bürgerlichkeit“. Der Zusammenschluss geistig mündiger, gebildeter Männer bildete die Grundlage einer zunächst städtischen, schließlich einer gesamtstaatlichen bürgerlichen Gesellschaft im Sinne eines neuen Bürgerideals. Der städtische, stadtbürgerliche Charakter dieser Zusammenschlüsse akzentuierte sich in der Herausbildung eines Zentrums, einer Schaltstelle der Stadtpolitik, soweit diese Politik von den BürgerInnen getragen und gestaltet wurde.

Das städtische Bürgertum, Stadtbürgertum formierte sich anfänglich in der politischen Einheit der Stadt. In der Folgezeit konstituierte sich das vielschichtige Bürgertum zunehmend über den Faktor der individuellen Leistung, messbar am materiellen und ökonomischen Erfolg, welcher maßgeblich die Stellung des einzelnen und seiner Familie in der städtischen Gesellschaft bestimmte (vgl. Gall 1993: 6). Diesen Betrachtungen zugrunde liegend, dass Bürgertum und Stadt als untrennbare und aufeinander bezogene Einheit zu definieren sind, stellt auch der Historiker Lothar Gall seine Forschung und Analysen des modernen Bürgertums gänzlich in den Rahmen der Stadt, um diese soziale Einheit, das städtische Bürgertum, in ihrem genuinen und konstitutiven Lebensraum bestmöglich erfassen zu können.

Das Bürgertum umfasste im 19. Jahrhundert zunehmend Schichten des Bildungsbürgertums, Fraktionen der Wirtschaft sowie höhere Beamte, all jene, welche die Werte der Arbeit, Bildung und Selbstständigkeit als ihren Maßstab der Lebensführung verstanden und es als natürliche Aufgabe sahen, sich um die Belange „ihrer“ Stadt zu kümmern. Dabei kam dem Faktor der Selbstständigkeit, quasi als leitender Nordstern, die größte Bedeutung innerhalb des bürgerlichen Wertehimmels zu. Immanuel Kant beschrieb die Selbstständigkeit der BürgerInnen einst als eine geistige wie auch wirtschaftliche, welche den „Bürger“ vom „Nicht-Bürger“, neben den ansonsten rechtlichen Aspekten, abgrenzen würde (vgl. Gall 1993: 6).

Was unterscheidet dementsprechend das Image der BürgerInnen des 19. Jahrhunderts von den BürgerInnen des 21. Jahrhunderts? Maßgeblich das politische Selbstbewusstsein. Die Sorgepflicht des „geschätzten Bürgers“ gegenüber seiner Stadt und den BürgerInnen allgemein, sowie eine gewisse Kontrolle über die Stadtpolitik ist heute einer Statusgruppe gewichen, die durch tendenziell partikulare Interessen, einem starken Selbstverwirklichungs- und Individualisierungsdruck getrieben wird. Ihr bürgerschaftliches Engagement lässt sich unter diesen Aspekten als fragil, selbstreferentiell und volatil definieren. Und dennoch, das bürgerschaftliche Engagement bildet für den gesellschaftlichen Nutzen in den Bereichen der Integration, der Partizipation, der Identifikation und im besonderen Maße als „Schule der Demokratie“ eine essentielle und gestalterische Basis für eine gemeinschaftliche, zukunftsweisende und nachhaltige Entwicklung unserer Städte.

Altona – „bürgerbewegtester Bezirk“ Hamburgs

In den letzten Jahrzehnten hat sich im Bereich der Bürgerbeteiligung viel getan und Politik und Verwaltung sind gemeinsam bestrebt einen neuen Weg mit ihren BürgerInnen zu finden und zu gestalten. Demzufolge ist innerhalb Deutschlands ein „wahrer Wildwuchs“ an unterschiedlichen Beteiligungsformaten entstanden und nahezu jede Stadt hat ihre eigene „Beteiligungskultur“ entwickelt, so der Stadtentwicklungsexperte Prof. Klaus Selle. Er stellt zudem fest, „dass selbst nach mehr als 30 Jahren Erfahrung mit unterschiedlichsten Formen planungsbezogener Kommunikation noch sehr große weiße Flecken auf einer entsprechenden planungskulturellen Landkarte zu verzeichnen sind […] Warum innovative Ansätze auf Inseln beschränkt bleiben, ist bislang für die Entwicklung der Planungskultur nicht systematisch erforscht worden. Das gilt sowohl für begrenzende Faktoren (Restriktionsanalyse) wie für die Bedingungen, die zur Überwindung der Grenzen beitragen können“ (Rösener, Selle 2003: 22).

Die Stadt Hamburg schließt sich dieser Entwicklung an und will zusammen mit ihren BürgerInnen neue Pläne erstellen – so steht es zumindest auf zahlreichen Plakaten und Broschüren im Bezirk Altona geschrieben, – welche die BürgerInnen dazu aufrufen sich gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Planenden an Zukunftswerkstätten, Gläsernen Werkstätten oder bei kooperativen Verfahren zu beteiligen. Vorausschauend, nachhaltig und gemeinschaftlich sollen diese Pläne konzipiert und erarbeitet werden. Die Einrichtung der Stadtwerkstatt, als Plattform für alle Planungsinteressierten und zur Förderung einer „neuen Planungskultur in Hamburg“, sowie die Einführung des Transparenzgesetzes (HmbTG) vom 06. Oktober 2012, welches das bis dahin geltende Informationsgesetz ersetzt, sind wichtige Schritte für diese aktive Gestaltung der Gemeindearbeit und einer Kommunikation auf „Augenhöhe“. Trotz dieser beispielhaft genannten Instrumente, die Hamburgs Bestrebungen in Beteiligungsprozesse zu investieren deutlich aufzeigen, ertönen immer wieder zahlreiche Stimmen, welche von einem „Manifest“ für eine sozial gerechte Stadtentwicklung (initiiert von verschiedenen Einrichtungen und Initiativen) bis hin zu Vorwürfen der „Scheinbeteiligung“ seitens der BürgerInnen bei Planungsprozessen reichen. Wie schaut diese Zusammenarbeit demzufolge im Kern aus, wie kann sie optimiert und für alle Beteiligten zufriedenstellender gestaltet werden?

„Strukturen aufbrechen“ – Implementierungsprozess für eine neue Beteiligungskultur

Der Bezirk Altona gilt als einer der „bürgerbewegtesten Bezirke Hamburgs“ (Dressel et al. 2014: 89). Er setzt sich seit einigen Jahren kritisch mit den gewonnenen Erfahrungen aus Beteiligungsverfahren wie dem „Zukunftsplan Mehr Altona“, dem Kolbenhof-Projekt und anderen Beteiligungsprozessen auseinander. Ob seitens der Politik und Verwaltung oder vonseiten der Initiativen und BürgerInnen, alle Beteiligten stimmen überein, dass die bisherigen Erfahrungen durchaus gemischt und nicht immer positiv zu bewerten sind. Anlässlich dieser Unzufriedenheit wurde die im Prozess „Zukunftsplan Mehr Altona“ entstandene Arbeitsgruppe „Beteiligung“ (kurz: AG-Beteiligung), welche sich aus engagierten BürgerInnen zusammensetzt, von der Bezirksversammlung beauftragt, über das Projekt hinaus ein Konzeptpapier für eine zukunftsorientierte Bürgerbeteiligung zu erarbeiten. Der erste Schritt in eine neue Bottom- up-Beteiligungskultur wurde gewagt. Das im Jahr 2012 unter dem Titel „Neue Wege der Beteiligung in Altona“ entstandene Konzeptpapier diente als Vorlage für die darauf folgende Zusammenarbeit der AG Beteiligung mit Vertretern aus Politik und Verwaltung zur Entwicklung einer Beschlussvorlage für die Bezirksregierung Altona. Zu diesem Zweck wurde im Planungsausschuss eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet, welche sich aus Mitgliedern der AG-Beteiligung, Vertretern der Fraktionen SPD, Grünen, FDP und CDU sowie dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zusammensetzte. Von Juni 2013 bis April 2014 wurde in insgesamt zehn regulär stattfindenden Sitzungen eine Beschlussvorlage erarbeitet, welche der Bezirksversammlung am 24. April 2014 zur Abstimmung vorgelegt und einstimmig verabschiedet wurde. Die Basis der Untersuchungen von den Strukturen und Restriktionen stellen selbstständig verfasste Verlaufsprotokolle dieser Arbeitstreffen. Der Beschluss dient zur Etablierung einer neuen Beteiligungskultur der kooperativen und nachhaltigen Bezirks- oder Stadtentwicklung in Altona. Dabei kommt der Förderung bürgerschaftlichen Engagements eine ebenso große Bedeutung zu, wie der Verbesserung der Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten in Prozessen der Stadtplanung, der räumlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung. Die formulierten Qualitätsstandards für Beteiligungsverfahren wie Frühzeitigkeit, Vollständigkeit, Verfahrensgerechtigkeit, Verfahrensklarheit und Nachvollziehbarkeit sollen die Pfeiler der neuen Teilhabe-Kultur darstellen und weiter spezifiziert werden. Die Wahrung und Einbehaltung dieser und weiterer noch zu formulierender Qualitätsstandards stützt sich dabei auf die Einrichtung und Etablierung dreier Elemente:

  1. einem Beteiligungsrat
  2. einem Planungsmelder
  3. einem barrierefreien Bürgerbeteiligungsbüro „4B“

Dem Beteiligungsrat kommt die Aufgabe zu, klare “Spielregeln“ und Qualitätsstandards für die Gestaltung von Teilhabeprozessen basierend auf den oben genannten Qualitätspfeilern zu entwickeln und mit Politik und Verwaltung abzustimmen. Der Beteiligungsrat soll zudem bei der Entwicklung eines Planungsmelders und eines Bürgerbeteiligungsbüros, 4B, mitwirken. Er soll von der Bezirksversammlung berufen werden und sich aus Expertinnen und Experten sowie Multiplikatoren zusammensetzen.

Der Planungsmelder soll eine internetbasierte barrierefreie Informationsplattform darstellen, auf der alle wichtigen Informationen und Gutachten von Planungsvorhaben in Altona – auch auf Initiative von BürgerInnen ‒ eingestellt werden können.

Mit dem barrierefreien Bürgerbeteiligungsbüro „4B“ (siehe Abbildung 1), soll eine gut erreichbare Anlauf- und Informationsstelle geschaffen werden, indem alle an Planungen Beteiligten auf Augenhöhe kommunizieren. Dort sollen sich BürgerInnen über Planungen und Beteiligungsmöglichkeiten informieren und beraten lassen können. Diese Anlauf- und Informationsstelle soll bürgerschaftliches Engagement stärken, Planungsimpulse von BürgerInnen aufnehmen und unterstützen.

Bildschirmfoto 2016-07-12 um 16.19.49

Das vorgeschlagene Verfahren der AG Beteiligung strebt eine stetige Beteiligung der Interessierten unter Einhaltung der oben beschriebenen Qualitätsstandards an. Ein Ablauf, dargestellt im folgenden Spiralmodel (Abbildung 2), beschreibt den Prozess, der im Fall von Dissens beziehungsweise bei weiterführenden Planungsschritten eine Wiederholung auf höherer Ebene indiziert. Dieses Verfahren generiert einen Qualitätsgewinn, kann jedoch durch eine Entschleunigung möglicherweise eine Erhöhung der Planungskosten für BauherrInnen implizieren.

Bildschirmfoto 2016-07-12 um 16.22.21

Ringen um Verantwortlichkeiten

Wer trägt die Verantwortung für eine gelungene Beteiligung an Planungsprozessen? Bei Planungsprozessen und ihren mehrstufigen Abläufen mit mehreren involvierten Verantwortlichen gestaltet es sich zuweilen schwierig und undurchsichtig, wo Verantwortungsbereiche des Einen enden und des Anderen beginnen. Während des Implementierungsprozesses bezüglich des Beschlusses und der Errichtung der drei benannten Instrumente – Beteiligungsrat, Planungsmelder und Bürgerbeteiligungsbüro – ließen sich im Laufe der geführten Gruppengespräche insgesamt fünf hemmende und fördernde Faktoren für eine neue Beteiligungskultur herausfiltern und benennen. Der größte hemmende Faktor ist in den bestehenden politischen oder verwaltungsinternen Strukturen zu sehen, wie Aufgabenhoheit, Zuständigkeiten etc.

Anfängliche Untersuchungen ergaben, dass Faktoren wie ein mitunter unterbrochener oder säumiger Informationsfluss zwischen Kommunalpolitik und Verwaltung, beispielsweise beim Beteiligungsverfahren Zeise-Parkplatz (ursprünglich für die Bebauung mit (Sozial-)Wohnungen vorgesehen, später wurde hier ein Bürokomplex genehmigt), einen Bruch in den Kommunikationsstrukturen zwischen den verantwortlichen Akteuren sowie in nächster Instanz mit den BürgerInnen bedingen. Die Folgen sind Vertrauensverlust, Intransparenz und sich aufbauende Konfliktpotenziale.

Weitere Hemmnisse sind im Bereich der Verantwortlichkeiten und Kompetenzansprüche sowie der gegenwärtigen Gesetzeslage zu sehen. Die PolitikerInnen als gewählte Repräsentanten sowie die Verwaltung als Bindeglied zwischen Politik und BürgerInnen, bemühen sich um eine zunehmende Öffnung hinsichtlich Transparenz und Kommunikation gegenüber BürgerInnen, verweisen aber auf geltende Vorschriften und Gesetze bezüglich einer Mitentscheidung beziehungsweise Entscheidungsfindung auf letzter Instanz. So sollen BürgerInnen besser über geplante Bauvorhaben informiert und stärker in Planungsprozesse involviert werden, um dadurch eine stärkere Transparenz und folglich eine höhere Akzeptanz für Projekte zu erzielen, eine Stimmberechtigung bei Entscheidungsprozessen und ausgeschriebenen Wettbewerben soll hingegen nicht erfolgen.

Eine fehlende fachbezogene Kompetenz der BürgerInnen wie hingegen ExpertInnen (Baugutachtende, Planende und ArchitektInnen) sie aufweisen, verweist laut Vertretern aus Politik und Verwaltung lediglich auf eine Stimmberechtigung der BürgerInnen im Bereich der Empfehlungen (gemäß eigener Protokollanalysen).

Der zu leistende Arbeitsaufwand hinsichtlich der Etablierung eines Beteiligungsbüros, welches personelle (und finanzielle) Ressourcen der Kommune ansprechen würde, sowie die Einberufung eines Beteiligungsrates, könnten, nach Äußerung von Vertretern des Bezirksamtes und der Verwaltung, nur auf ehrenamtlicher Basis geleistet und realisiert werden (gemäß eigener Protokollanalysen). Der bisher einzig tragende und fördernde Faktor ist die weiterhin anhaltende Aktualität des Themas der Bürgerbeteiligung in der Öffentlichkeit.

Betrachtungen

Im 19. Jahrhundert war es für den „geschätzten Bürger“ in seinem (politischen) Selbstverständnis und seiner persönlichen Lebensführung eine bis dahin geltende Selbstverständlichkeit und Pflicht, eine Form der „Fürsorge“ über die (wirtschaftliche) Entwicklung und Belange seiner BürgerInnen auszuüben. Im Verlauf der Industrialisierung und Urbanisierung der Städte kam es zu einer verstärkten Bürokratisierung des Verwaltungsapparates.

Sämtliche Aufgaben und Pflichten oblagen nunmehr der Stadtverwaltung – eine Umwandlung des bis dahin zeitgemäßen Honorationsregiments in die moderne Kommunalpolitik erfolgte. Bis heute äußert sich diese Aufgabenübernahme noch teilweise in einem beharrlichen „Vater-Staat-Denken“ und der Vorstellung einer Omnipotenz und Allzuständigkeit des Staates. Dementsprechend sehen sich Politik und Verwaltung bis heute vor das scheinbare Dilemma gestellt, durch die Anerkennung bürgerlicher Partizipation und Engagements eigene Verantwortungsbereiche „preiszugeben“ beziehungsweise abgeben zu müssen. Anstatt einen Prestigegewinn und Gewinn an Glaubwürdigkeit durch die Anerkennung bürgerlicher Partizipation zu erzielen, fürchten sie einen Machtverlust zu erleiden. Die Angst vor einer schwindenden Gestaltungskraft des Staates bleibt bestehen (vgl. Zellmer 2001: 5 f.).

Seit mehr als 40 Jahren fordern BürgerInnen ihre verstärkte Mitwirkung und Teilhabe an Planungsprozessen ein, oder vielmehr „zurück“, und sind durchaus gewillt, (mehr) Verantwortung für die Entwicklung „ihrer“ Stadt, „ihres“ Bezirkes oder Quartiers zu übernehmen (vgl. Selle 2011: 1). Es ist daher grundsätzlich falsch von einer mangelnden Beteiligung an Wahlen (Bürgerschaftswahl Hamburg 2015: Wahlbeteiligung 56,9%, 2008 ca. 64%) und Volksbegehren auf ein geringes soziales Interesse oder die Unfähigkeit des Bürgers zu persönlichem Engagement zu schließen. Vielmehr haben schlechte Erfahrungen BürgerInnen gegenüber Beteiligungsangeboten skeptisch gemacht. Das verloren gegangene Vertrauen in politische und administrative Instanzen ist nur schwer wiederherzustellen. Kleine, selbstorganisierte und projektorientierte Organisationen sind Folgen dieses Vertrauensbruchs sowie eines Ohnmachtsgefühls gegenüber der Machtlosigkeit bei Planungsprozessen und scheinbar übermächtigen Interessenlagen privater Investoren (vgl. Zellmer 2001: 5). Mag sich in den letzten Jahren die Einstellung bei Politik und Verwaltung gegenüber bürgerschaftlichem Engagement auch geändert haben, so ist doch kein (rechtlicher) „Handlungsspielraum“ vorhanden, um Beschlüsse oder Forderungen von BürgerInnen explizit, vollständig und nachhaltig umzusetzen oder gar rechtsbindend einzufordern.

Hinsichtlich der bisher gewonnenen Ergebnisse und Beobachtungen in Altona kristallisiert sich auch in diesem Fallbeispiel heraus, dass die Problematiken bei Beteiligungsverfahren nicht länger im Rahmen von Verfahrensabläufen sowie einem vermutlich fehlenden Engagement der BürgerInnen zu finden sind, sondern sich auf bestehende Regularien bei Prozessabläufen, Planungsverfahren, Wettbewerben, Gesetzeslage sowie struktureller Gepflogenheiten zurückführen lassen. Lösungsansätze und Maßnahmen, welche zur Überwindung genannter „Barrieren“ beitragen können, erfordern im weitesten Sinne ein Umdenken des rein repräsentativen Demokratiemodells in Richtung einer verstärkt beteiligenden Demokratie. Dies stellt folglich auch in wesentlichen Punkten den Stadtstaat Hamburg als Einheitsgemeinde in Frage. Ob den identifizierten „Hindernissen“ beispielsweise mit einer Selbstbindung vonseiten der Politik bereits erfolgreich und Genüge leistend entgegengearbeitet werden kann und unter welchen Bedingungen eine Kommunikation aller Beteiligten auf „Augenhöhe“ realisierbar erscheint, wird im weiteren Verlauf sowie einer zweiten Erhebungsphase der Forschungsarbeit nachgegangen und mit einer konkreten Handlungsempfehlung für den Bezirk Altona abgeschlossen werden.

Danksagung

Ein besonderer Dank gilt der Arbeitsgruppe „Beteiligung Altona“ ohne deren kontinuierliches und unerschütterliches Engagement sowie deren Kompetenz als BeteiligungsexpertInnen es zu keinem Beschlussverfahren und Implementierungsprozess für eine neue Beteiligungskultur in Hamburg Altona gekommen wäre. Namentlich sind dies: Markus Erich-Delattre, Martin Elbl, Erich Fülling, Heinz-Peter Henker, Ursula Kirschner, Christoph Schnetter.

Literatur

  • Bezirksamt Hamburg 2006: Bezirksverwaltungsgesetz. (BezVG), vom 2001- 1. Fundstelle: HmBGVBI. 2006, 404, online unter: http://www.hamburg.de/ contentblob/74120/data/bezirksverwaltungsgesetz-neu.pdf.
  • Breier, Karl-Heinz und Gantschow, Alexander 2006: Einführung in die politische Theorie. In: Kieler Einführungen, Bd. 2. LIT-Verlag, Berlin.
  • Dressel, Andreas; Fuchs, Gerhard und Warmke, Jürgen (Hrsg.) 2014: Direkte Demokratie in Hamburg. Fast zwanzig Jahre direkte Bürgerbeteiligung. Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg.
  • Enquete-Kommsission des Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ 2002: Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft (14/8900), online unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/ btd/14/089/1408900.pdf.
  • Gall, Lothar 1990: Stadt und Bürgertum im 19. Jahrhundert. Oldenbourg, München.
  • Gall, Lothar 1993: Stadt und Bürgertum im Übergang von der traditionalen zur modernen Gesellschaft. In: Historische Zeitschrift, Beiheft 16. Oldenbourg, München, online unter: http://www.jstor.org/stable/i20522835.
  • Mitscherlich, Alexander 1965: Die Unwirtlichkeit unserer Städte. Anstiftung zum Unfrieden. Edition Suhrkamp, Frankfurt a.M., 123.
  • Peickert, Tanja 2012: Bürgerbeteiligung als Beitrag der Zivilgesellschaft zur Baukultur. Eine Untersuchung am Beispiel des laufenden Beteiligungsverfahrens „Zukunftsplan Altona“. Magisterarbeit Leuphana Universität Lüneburg 2011. AV Akademikerverlag (Reihe Gesellschaftswissenschaften), Saarbrücken.
  • Rösener, Britta und Selle, Klaus 2003: Erfolg! Erfolg? Kriterien für „gute“ und „schlechte“ Kommunikation bei Planung und Projektentwicklung, Dokumentation eines Werkstattgespräches. Lehrstuhl für Planungstheorie und Stadtplanung RWTH Aachen, Aachen.
  • Selle, Klaus 2011: »Particitainment« oder: Beteiligen wir uns zu Tode? PNDonline (Hrsg.), Lehrstuhl für Planungstheorie und Stadtentwicklung RWTH Aachen, Aachen.
  • Zellmer, Astrid (Red.) 2001: Kooperative Planung und Mediation im Konfliktfall. Referatesammlung zu den Kursen 406 Juni 2000 und 421 Juni 2001. Institut für Städtebau Berlin (Hrsg.), Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Berlin, 82.

Die Autorinnen

Prof. Dr.-Ing. Ursula Kirschner, geb. 1961 in Cloppenburg, ist seit 2005 Professorin an der Fakultät Kulturwissenschaften, Institut für Stadt- und Kulturraumforschung der Leuphana Universität Lüneburg. 2001 bis 2004 war sie Professorin an der Fachhochschule Nordostniedersachsen, nachdem sie 2001 an der Hochschule für bildende Künste Hamburg promovierte. 1989 bis 1992 war sie Projektleiterin im Architekturbüro Prof. Bernhard Winking Hamburg. Zuvor machte sie 1989 ihr Diplom in Architektur an der Universität der Künste, damals HdK, Berlin.

Tanja Peickert, M.A., geb. 1980 in Lüneburg, ist Doktorandin am Institut für Stadt- und Kulturraumforschung der Leuphana Universität Lüneburg. 2005 bis 2011 war sie Studentin der Angewandten Kulturwissenschaften an dieser Universität mit den Schwerpunkten Kulturgeographie, Sozial- und Kulturgeschichte und Tourismus. 2000 bis 2004 machte sie eine Ausbildung/Volontariat zur Bildredakteurin mit berufsbegleitendem Studium zur Marketing-Kommunikationswirtin in Hamburg.

Dieser Text ist dem kostenlos erhältlichen ersten KURSBUCH BÜRGERBETEILIGUNG entnommen, dessen Nachfolger im Herbst 2016 erscheint.

Literaturhinweise

51 Einträge « 6 von 6 »

Sherry Arnstein

A Ladder of Citizen Partizipation Artikel

In: Journal of the American Planning Association, Bd. 35, Nr. 4, S. 216-224, 1969.

Abstract | BibTeX

51 Einträge « 6 von 6 »

Stöbern Sie in unserem Literaturverzeichnis ...