Nationales Begleitgremium gegründet

Das Nationale Begleitgremium des kommenden Endlagersuchverfahrens lädt die Bürgerinnen und Bürger ein, sich bis zum 20. Januar 2017 schriftlich zu den Änderungsvorschlägen am Standortauswahlgesetz zu äußern.

Foto: Michaela via flickr.com, Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Nachdem im diesjährigen Sommer die vom Bundestag eingesetzte Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren Empfehlungsbericht bzgl. des weiteren Vorgehens bei der Suche nach einem Endlager für stark radioaktive Abfälle veröffentlicht hat, sind nun weitere konkrete Schritte getan worden.

Unlängst wurde die neunköpfige Besetzung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) veröffentlicht. Ihm kommt im anstehenden Verfahren die Rolle des Gemeinwohlgaranten zu. Mit seiner frühzeitigen Einrichtung soll außerdem eine Verfahrenskontinuität in der Zeit zwischen dem Abschluss der Kommissionsarbeit und dem Verfahrensbeginn gewährleistet werden und so einem vielfach befürchteten „schwarzen Loch“ entgegen gewirkt werden. Darunter wurde in der Endlagerkommission die Zeit zwischen dem Ende der Kommissionsarbeit und dem Beginn des Suchverfahrens verstanden, in der keine Beteiligungsmöglichkeiten und Ansprechpartner für die Öffentlichkeit bestehen.

Mitglieder des NBG

Neben sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die Ende November 2016 von Bundestag und -rat gewählt wurden, sind zusätzlich drei Bürger im NBG vertreten. Mit Klaus Brunsmeier und Dr. Armin Grunwald haben außerdem zudem zwei ehemalige Kommissionsmitglieder den Weg in das NBG gefunden:

  • Klaus Brunsmeier, Vorstandsmitglied des BUND, ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission
  • Bettina Gaebel, Bürgervertreterin, selbstständige Marketing- und Kommunikationsexpertin
  • Dr. Armin Grunwald,  Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission
  • Dr. Hendrik Lambrecht, Bürgervertreter, Prof. für Industrial Ecology und Quantitative Methoden an der Hochschule Pforzheim
  • habil. Monika C. M. Müller, Studienleiterin für Naturwissenschaften, Ökologie und Umweltpolitik der Evangelischen Akademie Loccum
  • Dr. Kai Niebert, Professor für Didaktik der Naturwissenschaften und Nachhaltigkeit an der Universität Zürich, Präsident des Deutschen Naturschutzrings
  • Dr. Miranda Schreurs, Lehrstuhl für Umwelt und Klimapolitik, Hochschule für Politik an der TU München, ehemaliges Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen
  • Jorina Suckow, Bürgervertreterin, junge Generation, Jura-Studentin
  • Prof. Dr. Klaus Töpfer,  ehemaliger Leiter des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und früherer Bundesumweltminister

Öffentlichkeitsbeteiligung an der Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes

Rechtliche Grundlage für das anstehende Endlagersuchverfahren ist das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle aus dem Jahr 2013 – kurz: Standortauswahlgesetz oder StandAG. Auf Basis des mehrere hundert Seiten umfassenden Kommissionsberichtes erfolgt nun eine Überarbeitung des StandAG, wozu das Umweltministerium eine Formulierungshilfe erarbeitet hat.

Ehe mit der ersten Lesung am 17. Februar begonnen wird, findet am 11. Februar 2017 ab 13:30 Uhr eine Anhörung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretern der Umweltverbände und Bürgerinitiativen zur Formulierungshilfe statt. Dazu sind interessierte Personen angehalten, bis zum 20. Januar 2017 Meinungen, Stellungnahmen und Kommentare an das Nationale Begleitgremium mittels folgender E-Mail-Adresse zu senden: geschaeftsstelle@nationales-begleitgremium.de

Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch unser unlängst veröffentlichter Artikel zu möglichen Risiken im anstehenden Verfahren.

Die Formulierungshilfe kann hier heruntergeladen werden.
Weiterführende Informationen auf der Seite des Nationalen Begleitgremiums.

 

Literaturhinweise

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