Öffentliche Anhörung zum Standortauswahlgesetz

Bekanntermaßen hat Deutschland bis Ende 2022 den Atomausstieg beschlossen. Allerdings wird die Suche nach einem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zur Verwahrung der hoch radioaktiven Abfälle Deutschland noch deutlich länger beschäftigen. Von allen Seiten wird dabei anerkannt, dass frühzeitige und ergebnisrelevante Bürgerbeteiligung unabdingbar für ein erfolgreiches Verfahren ist. In einem ersten Schritt lädt dazu nun das Nationale Begleitgremium zu einer Anhörung zum Standortauswahlgesetz ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier anmelden. Die öffentliche Veranstaltung findet am 11. Februar 2017 im Tagungswerk Jerusalemkirche in Berlin statt.
Daten zur Anhörung:
11. Februar 2017
13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Tagungswerk Jerusalemkirche
Lindenstr. 85
10969 Berlin
Literaturhinweise
Anmerkungen zur Partizipation des Bürgers in der bundesdeutschen Demokratie In: Daniel Dettling (Hrsg.): Die Zukunft der Bürgergesellschaft: Festschrift für Warnfried Dettling , VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2008, ISBN: 978-3-531-16198-3. |
Die Anti-Atomkraftbewegung In: Roth, Rucht (Hrsg.): Die sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch, Campus, Frankfurt am Main, 2008. |
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Deutschland In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Band 10 , S. 25-31, 2006. |
Expertenkommunikation im Konfliktfeld der nuklearen Entsorgung. Zum Wandel von Expertenhandeln in öffentlichkeitssoziologischer Perspektive In: Peter Hocke, Armin Grunwald (Hrsg.): Wohin mit dem radioaktiven Abfall? Perspektiven für eine sozialwissenschaftliche Endlagerforschung, edition sigma, Berlin, 2006. |
OECD Nuclear Energy Agency: Stepwise Approach to Decision Making for Longterm Radioactive Waste Management Experience, Paris, 2004. |