Acht Elemente „guter“ Beteiligung

Foto: Phillip Reiss (Heinrich-Böll-Stiftung) via Flickr.com, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Im Rahmen der 6. Sitzung der Arbeitsgruppe 1 „Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz“ der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat Patrizia Nanz am 22. Januar 2015 den folgenden Vortrag zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung gehalten. Er ist 2015 im nun mehr kostenlos erhältlichen ersten KURSBUCH BÜRGERBETEILIGUNG erschienen, dessen Nachfolger im kommenden Herbst veröffentlicht wird.
Obwohl die Kommission ihre Arbeit 2016 beendet hat, ist der nachfolgende Artikel weiterhin aktuell und lesenswert. Denn einerseits sind die Empfehlungen der Autorin auf das nun anstehende (partizipative) Endlagersuchverfahren gerichtet und können direkt als Handlungshilfe bei der konkreten Umsetzung dienen. Andererseits bietet sie Informationen, die nicht auf ein einzelnes Verfahren beschränkt, sondern verallgemeinerbar sind.


Einleitung

Wir gehören zu den Generationen, die den Nutzen aus der Kernenergie zur Stromerzeugung hatte. So sollten wir in den kommenden Jahren – selbst wenn wir möglicherweise kein „Endlager“ beschließen können – wenigstens dafür sorgen, dass die Standortauswahl nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird und in einem glaubwürdigen Verfahren unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit vonstattengeht.

Der Atomausstieg nach der Katastrophe von Fukushima und das umfassende Projekt der Energiewende ermöglichen heute die „Endlagersuche“ konstruktiv voranzubringen. Da wir unsere Entscheidung für Atomkraft heute nicht mehr rechtfertigen müssen und daher leichter Fehler eingestehen können, ist ein window of opportunity entstanden, das es auch der kritischen Öffentlichkeit ermöglicht, sich in diesem Prozess einzubringen statt auf absoluter Fundamentalopposition zu beharren.

Ich möchte im Folgenden zunächst kurz darstellen, was Bürgerbeteiligung ausmacht. In einem zweiten Schritt werde ich die Faktoren aufzählen, die für das Gelingen von Beteiligung bei Infrastrukturprojekten im Allgemeinen entscheidend sind und im Besonderen auf die schwierigen Rahmenbedingungen für eine Beteiligung zum Thema „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ eingehen. Zuletzt möchte ich acht Elemente für eine „gut gemachte“ Stakeholder- und Bürgerbeteiligung an der Kommissionsarbeit vorstellen und mit Ihnen diskutieren.

Was macht Bürgerbeteiligung aus?

Entscheidungen über große Infrastrukturprojekte wie zum Beispiel den Bau von Stromtrassen, Flughäfen und Bahnhöfen, haben eine erhebliche Eingriffstiefe in die Lebenswelt von Bürgern und sind in hohem Maße von deren Akzeptanz abhängig. Um die Unterstützung für unpopuläre, aber möglicherweise nötige Großprojekte zu erlangen, genügt heute ein demokratisches Mandat durch Wahl oder Mehrheit ebenso wenig wie eine formelle Beteiligung, wie zum Beispiel bei Anhörungen im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren. Bei umstrittenen Großprojekten, bei denen die Partikularinteressen verschiedener Interessengruppen (Stakeholder) im Konflikt zueinander stehen, haben die klassischen demokratischen Verfahren in eine Sackgasse geführt. Dies gilt umso mehr für ein so weitreichendes Projekt wie die Standortauswahl eines atomaren „Endlagers“.

Was wir für derartige Entscheidungsprozesse brauchen, sind informelle, dialogorientierte Beteiligungsverfahren, die in einer konstruktiven Partizipationskultur eingebettet sind. Solche Verfahren können politische Entscheidungen über große Infrastrukturen tragfähig machen – wenn sie gut gemacht sind und eine breit gefächerte und kontinuierliche Mitgestaltung des Entscheidungsprozesses von Beginn an ermöglichen. Für den „Endlagersuchprozess“ wäre ein erster, zentraler Schritt die kooperative Verständigung auf ein Verfahren. Eine Verständigung, die ihrerseits mit Hilfe von wohl durchdachten Beteiligungsangeboten seitens der Kommission erfolgen sollte.

Die in Beteiligungsprozessen erzeugte Akzeptanz bedeutet nicht, dass alle am Ende die Stromtrasse in der Nähe ihres Dorfes gutheißen oder einen Standort für die Lagerung von Atommüll befürworten. Akzeptanz ist vielmehr eine Haltung, die sich einstellt, wenn Bürger und die kritische Öffentlichkeit ernst genommen, wenn sie ehrlich und transparent informiert werden, und sich in einem glaubwürdigen und fairen Verfahren einbringen können. Auf diese Weise kommen im besten Fall Entscheidungen mit verbindlicher Gültigkeit für Großprojekte zustande – auch wenn es abweichende Meinungen gibt.

Viel hängt – ich wiederhole es – davon ab, dass Beteiligung handwerklich „gut gemacht“ ist. Das heißt zum einen, das die Rahmenbedingungen für ein kooperatives Miteinander zwischen Politik, Zivilgesellschaft und Bürgerschaft gegeben sein oder geschaffen werden müssen. Ohne die Bereitschaft aller wichtigen Akteure, sich an einem solchen Prozess zu beteiligen, geht es nicht. Das heißt zum Zweiten: Die Ausgestaltung der Verfahren muss zentralen Kriterien demokratischer Legitimität gerecht werden, um ihrerseits Akzeptanz beanspruchen zu können. Dazu gehört meines Erachtens eine nach dem Zufallsprinzip gewonnene und heterogene Zusammensetzung der Laienbürger. Teilnehmer sollten nicht nur der üblichen „Beteiligungselite“ angehören, sondern in Bezug auf Alter, Geschlecht und Bildungsgrad in etwa der Wahlbevölkerung entsprechen. „Gut gemacht“ heißt zum Dritten, dass ein Beteiligungsprozess sorgfältig geplant und effizient durchgeführt wird.

Nur wenn dies alles gegeben ist, kann Beteiligung die damit verbundenen, nicht unerheblichen Kosten und das Engagement der Stakeholder und Bürger an so einem Prozess rechtfertigen.

Was zeichnet dialogorientierte Beteiligungsverfahren aus?

In diesen Verfahren werden Bürger, zivilgesellschaftliche Akteure und Entscheidungsträger frühzeitig im politischen Prozess zusammengebracht. Im Mittelpunkt steht der Austausch von Argumenten mit dem Ziel einer gemeinschaftlichen Meinungs- und Willensbildung. In Diskussionen wägen die Beteiligten alternative Positionen unter der Prämisse ab, andere Standpunkte zu berücksichtigen.

Dialogorientierte Verfahren durchlaufen oft mehrere Runden und sind auf die Unterstützung von neutralen Moderatoren und ggf. von Experten aus Wissenschaft und Praxis angewiesen. Zentral bei den Diskussionen ist, immer wieder über die Partikularinteressen hinweg, den Blick auf das große Ganze und auf das Gemeinwohl zu lenken.

Seit den 1990er Jahren haben sich weltweit innovative Formen der dialogorientierten Bürgerbeteiligung verbreitet. Das Spektrum der Formate ist groß. Es variiert zwischen Großformaten wie Town Hall Meetings mit mehreren tausend Teilnehmern bis hin zu Formaten wie etwa Bürgerräten, Planungszellen und Konsensuskonferenzen mit nur 10-30 Bürgern.

Was sind die wichtigsten Vorteile von dialogorientierter Beteiligung gegenüber Anhörungen im Rahmen von formellen Planungsverfahren oder direkt-demokratischen Abstimmungen?

a) Solche Verfahren ermöglichen einen differenzierten, konsensorientierten Meinungs- und Willensbildungsprozess in einem relativ geschützten Raum. Geschützt vor der Präsenz der Medien und den Einflüssen mächtiger Akteure und Lobbyisten (gerade durch die Zufallsauswahl der Teilnehmer). Daraus erwachsen folgende weitere Vorteile:

b) Selbst zu hochkomplexen Themen können qualitativ hochwertige Ergebnisse und gelegentlich auch überraschende, alternative Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

b) Indem solche Verfahren sehr divergente Perspektiven und Informationen einspeisen, verbessern sie die Grundlage politischer Entscheidungen (wisdom of the crowd).

c) Mögliche Widerstände in der Gesellschaft können antizipiert werden.

d) Widerstreitende Interessen können kanalisiert, Partikularinteressen erkannt und im besten Fall eingedämmt werden. Dadurch können Konflikte reduziert werden.

Was sind zentrale Faktoren für das Gelingen dialogorientierter Beteiligung?

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es in der Praxis stets darum geht, passgenau einen Prozess aus einzelnen Verfahrensbausteinen zu konzipieren und umzusetzen. Häufig unter sich im Laufe der Zeit wandelnden Rahmenbedingungen, Akteuren und Informationslagen. „Gute Beteiligung“ entsteht jedenfalls nicht durch eine bloße Abwicklung feststehender Formate, sondern jedes neue Beteiligungsangebot bedarf eines gut durchdachten, individuellen Prozessdesigns.

Die zentralen Gelingensfaktoren sind:

  • Dem Beteiligungsverfahren muss ein klares Mandat und ein klar definiertes Ziel zugrunde liegen. Nach meinem Verständnis von Beteiligung können „Konsultieren“ oder „Mitentscheiden“ solche Ziele sein, nicht jedoch das „Informieren“.

  • Alle Informationen zum Thema müssen den Teilnehmern frei und umstandslos zugänglich sein. Zugleich muss auch die breite Öffentlichkeit über Ziel(e), Teilnehmende und den Stand des Beteiligungsprozesses informiert werden.

  • Ein tatsächlicher Gestaltungsspielraum muss zur Verfügung stehen. Zivilgesellschaftliche Akteure und Bürger müssen rechtzeitig, das heißt bereits während der Entscheidungsfindung, einbezogen werden. Beteiligung darf also kein Mittel zur ex post Legitimierung repräsentativ getroffener Entscheidungen sein.

  • Die Grenzen der Mitwirkung und die Frage, in welchen Händen die Entscheidungshoheit letztendlich liegt, müssen von Anfang an feststehen und deutlich kommuniziert werden.

  • Eine sorgfältige Verzahnung von bottom-up-Verfahren der Beteiligung mit top-down-Entscheidungen von staatlichen Institutionen muss gewährleistet sein. Initiatoren müssen zum Beispiel Sorge tragen, dass die an einem Verfahren beteiligten Teilnehmer ein verbindliches und umfängliches Feedback erhalten,das heißt es ist (mindestens verfahrensöffentlich) zu begründen, welche Ergebnisse im weiteren Entscheidungsprozess berücksichtigt werden – und welche nicht und warum.

  • Sowohl innerhalb eines Verfahrens als auch in seiner Außendarstellung muss Klarheit über die Rollenaufteilung und die Zuständigkeiten aller Beteiligten herrschen (zum Beispiel Initiator bzw. Auftraggeber, Projektleiter, Dienstleister, Moderator, wissenschaftliche Begleitung bzw. Evaluierung).

  • Eine professionelle Durchführung und Moderation des Beteiligungsprozesses muss gewährleistet sein.

  • Die Kommunikation sollte mit gegenseitiger Wertschätzung und auf Augenhöhe erfolgen. Das Gelingen von Beteiligung hängt ganz wesentlich ab von einer kooperativen Haltung aller Beteiligten (insbesondere der Initiatoren und Prozessbegleiter als Team) ebenso wie von einer konstruktiven Partizipationskultur.

Bürgerbeteiligung zum Thema Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe

Wir produzieren seit Jahrzehnten Atommüll ohne ein einziges Endlager für die hochradioaktiven Stoffe zu haben. Das ist so, als ob wir in ein Flugzeug steigen und losfliegen, wissend, dass es auf der ganzen Welt noch nicht eine einzige Landebahn gibt.

So ein Wahnsinn ist nur möglich, wenn man das Ende der Reise extrem verdrängt. Ein wie auch immer geartetes „Endlager“ sollte zugleich ein öffentliches Mahnmal sein gegen die kollektive Verdrängung der Auswirkungen unseres Handelns für jetzige und für zukünftige Generationen. Die Sichtbarmachung dieser zivilisatorischen „Wunde“ aus dem fossil-nuklearen Zeitalter kann unter Umständen auch helfen die Pflege und Kontrolle der Lagerung über viele Generationen hinweg zu gewährleisten.

Was sind die Rahmenbedingungen für Bürgerbeteiligung zum Thema Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe?

Zum Thema „Endlagerung“ gibt es zurzeit ein schwerwiegendes Misstrauen in der Gesellschaft. Zu den Besonderheiten einer Bürgerbeteiligung bei der Standortsuche nur ganz kurz:

  • Die Politik hat in der Vergangenheit Protestierer bekämpft und zum Teil den Rechtsstaat gebeugt. Eine Zusammenarbeit mit politischen und ökonomischen Eliten scheint in dieser Frage für viele undenkbar.

  • Hinzuweisen ist auch auf die Gefahr bei Entscheidungen im Mehrebenen-System und auf die Politikverflechtungsfalle. Was das meint brauche ich Ihnen nicht zu erzählen, das kennen Sie alle…

  • Eine hohe Komplexität des Themas (wicked problem heißt es in der sozialwissenschaftlichen Forschung: ein äußerst schwer zu lösendes, verzwicktes Problem, das nie allein durch objektive Tatbestände erklärt werden kann, weil die Bedeutungen von auf den ersten Blick klaren Begriffen gesellschaftlich geframed und nicht neutral sind, Beispiel: Risiko), siehe das Entria-Memorandum 2014

  • Experten, die von allen Seiten als unabhängig wahrgenommen werden, sind zu diesem Thema äußerst rar.

  • In der Gesellschaft ist eine persistente Blockade-Situation vorhanden, zumindest in den Protestregionen rund um mögliche und bereits ausgewählte Standorte (Gorleben, Asse, Konrad).

  • Lernen von Beteiligungsprozessen an Standortprojekten wie zum Beispiel der Bau von Müllverbrennungsanlagen ist ebenso hilfreich wie von den Erfolgen und Schwierigkeiten des Asse-2-Begleitprozesses (da bekomme ich zurzeit gute Einblicke….). Allerdings wird es gegen Ende des „Endlagersuchprozesses“ sehr wahrscheinlich nicht nur um die NIMBY-Problematik gehen („Not in my backyard“), sondern auch um eine Gegenüberstellung bzw. eine Abwägung zwischen mehreren Standorten, und das heißt auch zwischen Gemeinden und möglicherweise Bundesländern.

  • Und schließlich: Die Risiken für Mensch und Umwelt, die mit der Lagerung von Atommüll verbunden sind, betreffen zukünftige Generationen, die nicht im politischen System repräsentiert sind.

Elemente für eine „gut gemachte“ Stakeholder- und Bürgerbeteiligung an der Kommissionsarbeit

Eine wie auch immer geartete Bürgerbeteiligung an der Kommissionarbeit darf bei dem engen zeitlichen Rahmen nicht zu komplex ausfallen. Bei allem Pragmatismus darf dieser Prozess aber (gerade bei diesem Thema) auch nicht oberflächlich oder gar unglaubwürdig sein. Daher schlage ich vor, modulhaft in kleinen Präsenzformaten eine „tiefe“ Diskussion zwischen Bürgern (Zufallsauswahl) bzw. Stakeholdern zu ermöglichen und durch Social Media und Online-Verfahren (bei denen mitmachen kann, wer will) die Breite der Öffentlichkeit zu erreichen.

Elemente für „gut gemachte“ Bürgerbeteiligung an der Kommissionsarbeit (eigene Darstellung)

Elemente für „gut gemachte“ Bürgerbeteiligung an der Kommissionsarbeit (eigene Darstellung)

1) Bei der Vorgeschichte rund um ein deutsches „Endlager“ ist eine Beteiligung, die die Entstehung und den Umgang mit radioaktiven Abfällen und die Verantwortlichkeit von politischen, ökonomischen und übrigens auch wissenschaftlichen (… !) Akteuren ausspart, zum Scheitern verurteilt. Ein Beteiligungsverfahren muss – trotz aller Fokussierung auf ein faires Verfahren für die Standortauswahl – eine Auseinandersetzung in Bezug auf die Vergangenheit mit der kritischen Öffentlichkeit ermöglichen (Reflektieren, wie die Abfälle in die Welt gekommen sind, “Wer hat davon profitiert – und wer trägt die Risiken?”, “Wer ist wofür verantwortlich und wie stehen die Verantwortlichen heute dazu?”).

Ein solch aussöhnender Prozess erfordert in meinen Augen für die Beteiligung an der Kommissionsarbeit nicht mehr (aber auch nicht weniger) als das Zulassen von Dissens, das Eingestehen von Fehlern und eine selbstkritische Haltung aller Beteiligten. Erst das ermöglicht einen Startschuss für ein neues Miteinander. Danach ist ein gemeinsamer Blick in die Zukunft möglich. Vorher nicht.

Ein solcher Lernprozess braucht m.E. einen geschützten Rahmen zum Beispiel in einem extra für dieses Thema vorgesehenen kleinformatigen Bürgerdialog mit intensiver Prozessbegleitung.

2) Nicht die Ergebnisse, sondern der Prozess und dessen Gestaltung sollten im Mittelpunkt des Beteiligungsverfahrens stehen. Ein gemeinsamer Lösungswille aller Teilnehmer entsteht möglicherweise erst im Prozess selbst.

3) Module und Teilnehmer: Man könnte drei Module anbieten: Eine Offline oder face-to-face-Beteiligung zum einen mit klar definierten Interessengruppen (Stakeholdern) und zum anderen mit reinen Laienbürgern (Zufallsauswahl) sowie zusätzlich eine Online-Beteiligung, die in der Breite Ideen sammelt und eine „watch-dog“-Funktion für den gesamten Prozess hat.

Wegen des zeitlich engen Rahmens würde ich bei der Beteiligung an der Kommissionsarbeit von einer Mehrebenen-Beteiligung (auf Länder- oder gar Gemeindeebene) dringend abraten (das ist viel zu komplex), eine solche aber unbedingt beim späteren Standortauswahlverfahren vorsehen.

4) Zukünftige Generationen sollten „repräsentiert“ sein, sowohl in Form einer Beteiligung von Jugendlichen als auch in Form von Szenarioformaten, die ein Hineinversetzen in kommende Generationen und in eine weite Zukunft ermöglichen (“Wie kann man sich den Zeithorizont vorstellen von 100.000 bis einer Million Jahren?”, “Was wissen wir über die Zukunft (auch aus der Vergangenheit)?”). Zudem ist zum Beispiel eine „Politik des leeren Stuhls“, also ein Freilassen von Stühlen in Beteiligungsprozessen eine Möglichkeit, an die Anliegen zukünftiger Generationen zu erinnern.

5) Es braucht eine klare Zielsetzung für den Prozess. Das darf auf keinen Fall die pure Legitimierung des Kommissionsberichts sein. Und ein tatsächlicher Input zum Bericht von Seiten der Bürger ist – obgleich sicherlich machbar – unter den gegebenen zeitlichen Rahmenbedingungen zu komplex (jedenfalls müsste darauf ein umfängliches Feedback und eine sorgfältige Auswertung/Einarbeitung in den Bericht seitens der Kommission erfolgen, was aufwendig wäre). Sinnvoller erscheint es, Laienbürgern Fragen zu stellen, die eine lebensweltliche Rückbindung haben. Es ist zu überlegen, ob sie in relativ kleinen Formaten über für sie relevante Aspekte bei der Standortauswahl diskutieren (“Was ist dabei wichtig?”, “Worauf sollen wir achten?”, “Wer trägt die Kosten für das “Endlager”?, “Wer trägt die Kosten für Risiken für Umwelt und Mensch?”, die Frage nach dem Vetorecht am Ende etc.). Die Ergebnisse (oder gar ein Kriterienkatalog) könnten mit den Ergebnissen des Stakeholder-Dialogs abgeglichen und in einem zweiten Schritt in Online-Foren breit diskutiert werden.

6) Die Mobilisierung einer breiten Öffentlichkeit ist notwendig, aber besonders unter den gegebenen zeitlichen Rahmenbedingungen schwierig. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Informationsstand über die Kommissionsarbeit in der Bevölkerung niedrig. Hier wäre nicht nur eine kluge Vernetzung von Präsenz- und Onlinebeteiligung vonnöten, sondern auch – und möglichst bald – eine offensive Öffentlichkeitsarbeit für den gesamten Beteiligungsprozess. Denkbar wäre zum Beispiel ein Start mit einem kleinen Film, zum Beispiel von Ranga Yogeshwar oder eines guten Graphic Recorders/Kunstzeichners, der die 10 größten Herausforderungen und offenen Fragen rund um den Atommüll vorstellt. So einen Film könnte nicht nur die Kommission, sondern auch das BMUB, die Umweltministerien der Bundesländer und verschiedene Behörden und Verbände (Jugend-, Umwelt- etc.) auf ihre Homepage stellen. Es geht hier nicht nur um Information, sondern auch darum, die breite Öffentlichkeit wirklich einzuladen und ihr zu ermöglichen, sich nicht vom Thema überwältigen zu lassen oder weiter in die Verdrängung zu gehen.

7) Ein modularer Ansatz als lernender Prozess bedarf eines entsprechend geschulten Umgangs damit, das heißt es braucht ein ausgewähltes Team vom Partizipationsexperten, die die Konzeption des gesamten Prozesses (aus einem Guss) erstellen und eine sorgfältige Steuerung und permanente Evaluierung gewährleisten. Aber auch Personen mit entsprechendem Beteiligungs-Know-how und zeitlichen Ressourcen innerhalb der Kommission. Ich schlage daher für den Prozess ein Steuerungsteam mit zwei, drei Mitgliedern der AG 1, Prozessbegleitern und Dienstleistern vor.

8) Zentral für diesen Prozess ist eine konstruktive Haltung und Partizipations- oder Beziehungskultur aller Beteiligten. Falls – wie häufig bei Konfliktsituationen – eine solche nicht bereits vorliegt, sollte sie von den Prozessbegleitern und Initiatoren (also der Kommission) im Vorfeld eines Beteiligungsprozesses geschaffen werden, zum Beispiel durch das oben genannte Steuerungsteam und einen Workshop, der der Kommission ermöglicht, selbst moderierte Beteiligung kennenzulernen und zu erleben – und ihre eigene Partizipationskultur zu stärken.

Die Konzeption und Durchführung eines Beteiligungsprozesses kann noch so gut sein. Ebenso wichtig ist, ob die Ausgangsbedingungen so sind, dass sich alle beteiligten Akteure mit Offenheit und einer Haltung begegnen, die von Kriterien wie Respekt vor dem anderen geprägt ist, und kooperativ nach Lösungen suchen können – oder ob Mißtrauen und ein gegenseitiges Freund-Feind Denken vorherrschen.

Fazit

Atommüll ist ein extrem zugespitzter Ausdruck – oder besser – ein Brennglas, durch das wir den Umgang mit Externalitäten unseres derzeitigen Lebensstils betrachten können. Die Beteiligung von Stakeholdern und einer breiten Bürgerschaft an der Kommissionsarbeit und später am „Endlagersuchprozess“ ermöglicht eine Reflexion darüber, was wir als Gesellschaft aus diesem Fall lernen können – auch für ähnliche Themen wie irreversible Umweltzerstörung. In der Hoffnung, daraus rechtzeitig Konsequenzen zu ziehen.

Die Autorin

Prof.  Dr.  Patrizia  Nanz,  geb.  1965  in  Stuttgart,  ist seit April 2016 Wissenschaftliche Direktorin am IASS in Potsdam. Zuvor war sie drei Jahre Leiterin des Forschungsschwerpunkts Partizipationskultur am Kulturwissenschaftlichen Instituts Essen (KWI) und ist Gründerin des European Institute for Public Participation (EIPP). Seit 2002 ist sie Professorin für Politische Theorie an der Universität Bremen. Nanz promovierte in Politikwissenschaft am European University Institute in Florenz. Sie hat am Max-Planck-Institut Bonn und an der Westminster University geforscht, war Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin und am MIT. Ihre Forschungsschwerpunkte sind die Zukunft der Demokratie,  demokratische  Innovationen,  Bürgerbeteiligung  und Technikfolgenabschätzung.

Literaturhinweise

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Die Konfliktlösungskonferenz ist ein Beteiligungsformat, bei dem in einem mehrgliedrigen Verfahren heterogene Standpunkte unterschiedlicher Interessengruppen transparent werden. Im Dialog werden Lösungsräume identifiziert und im Ergebnis entsteht ein Gutachten mit Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger.

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