Das KURSBUCH BÜRGERBETEILIGUNG soll ein praxisorientiertes Handbuch sein, welches zugleich fundiertes Hintergrundwissen vermittelt und Analysen bietet. Ziel ist es, möglichst viele Leserinnen und Leser für Themen und Methoden der Bürgerbeteiligung zu gewinnen. Dies ist vor allem dann gewährleistet, wenn die Autorinnen und Autoren sich an die folgenden Regeln halten:
Mit Annahme des Manuskripts durch die Redaktion überträgt der Verfasser für die Dauer von 2 Jahren ab Erscheinen die ausschließlichen, nach Ablauf von 2 Jahren die nicht-ausschließlichen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten, insbesondere das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung – einschließlich Vermietung – (Verlagsrecht) des Werkes für alle Ausgaben und Auflagen sowohl in Buchform als auch im Wege der elektronischen Verbreitung online und offline (z. B. Diskette, CD-ROM, Datenbank, E-Book, Internet) an den Herausgeber.
Dieses gilt für die Verwertung der Nutzungsrechte sowie durch Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte (z. B. ganzer oder teilweiser Abdruck des Beitrags in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen, der Übersetzung in fremde Sprachen, der Bearbeitung oder Umgestaltung für Hörfunk, Fernsehen oder sonstige audiovisuelle Verfahren, Verfilmung, Nutzung und öffentliche Zugänglichmachung in Neuen Medien wie Bildschirmtext, Videotext, Datenbanken, Internet), ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung bedarf.
Der Verfasser hat das Recht, zum gleichen Thema auch weitere Beiträge zu verfassen und zu veröffentlichen, sofern sie nicht wörtlich übernommen werden und konzeptionell mit der gleichen Gliederung und im selben Stil und Aufbau wie der unter Vertrag stehende Beitrag aufgebaut sind.
2 Jahre nach Erscheinen des Beitrags fällt das Recht des Herausgebers zur Vergabe von Nutzungsrechten von einzelnen Beiträgen an Dritte an den Verfasser zurück. Der Bestand von bereits zu diesem Zeitpunkt vom Verlag vergebenen Nutzungsrechten an Dritte bleibt hiervon unberührt. Jede Wiederveröffentlichung ist mit einem genauem Quellenhinweis auf die Erstveröffentlichung im KURSBUCH BÜRGERBETEILIGUNG unter Einschluss von Verlagsname, Ort und Jahr der Erstveröffentlichung zu versehen.
Der Verfasser versichert, dass er allein berechtigt ist, über das Urheber- und Verlagsrecht an dem Beitrag zu verfügen und dass durch den Beitrag sowie zugelieferter schwarzweiß Bildvorlagen keine Rechte Dritter verletzt werden.
Um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten (Aktualität!), erklärt der Verfasser sich damit einverstanden, dass der Beitrag – soweit erforderlich – durch den Herausgeber redigiert wird. Das schließt ein: die Voranstellung eines Abstracts, eventuelle Kürzung, Einfügung von Zwischenüberschriften, Korrektur von Fehlern, Tilgung von Wiederholungen, Änderungen zur Sicherstellung der Einheitlichkeit des Werkes. In wichtigen und zweifelhaften Fällen wird sich der Herausgeber mit dem Verfasser ins Benehmen setzen. Eine Fahnenkorrektur durch den Verfasser findet aus Zeitgründen nicht statt. In aktualitätsbedingten Ausnahmefällen können auf Veranlassung des Herausgebers in den Druckfahnen Ergänzungen vorgenommen werden.
Der Verfasser erhält nach Erscheinen des Jahrbuchs für alle Ausgaben und Auflagen ein einmaliges Pauschalhonorar von 60,- Euro sowie ein Freiexemplar der Printausgabe. Wird ein Beitrag von mehreren Autoren verfasst, wird das Honorar entsprechend aufgeteilt. Der Verfasser erhält außerdem die Möglichkeit, weitere Exemplare der Printausgabe des Werkes mit 30 % Nachlass für seinen persönlichen Bedarf zu beziehen.
Aus der Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte erzielte Einnahmen werden zwischen Herausgebern und Autoren einerseits und Verlag andererseits im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt.