Endlagerkommission übergibt Gesamtbericht

Bildnachweis: DBT/von Saldern

Am vergangenen Dienstag, den 5. Juli 2016, haben die Vorsitzenden der Endlagerkommission, Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, unter Anwesenheit der Kommissionsmitglieder den fertigen Gesamtbericht an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert übergeben. Im Anschluss an die folgende Bundespressekonferenz trafen sich die Mitgliederinnen und Mitglieder der Kommission zu einer letzten Sitzung.

Ein umfassender Gesamtbericht

Wenig überraschend dominierte in der letzten Runde ein Gefühl der Harmonie und Freude: Von allen Seiten wurde die konstruktive Arbeitsstimmung in den vergangenen zwei Jahren gelobt, das Erreichte und der gemeinsame Lernprozess gewürdigt. So auch von der anwesenden Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bärbel Höhn. Sie stellte die Leistung der Kommission heraus, einen umfassenden Gesamtbericht erarbeitet zu haben, der ein offenes, gesteinsunabhängiges Suchverfahren erlaube. Zudem ging sie auf die in der Kommission wiederholt artikulierte Schwierigkeit bzgl. des bestehenden zeitlichen Korsetts im Standortauswahlverfahren ein und gab zu Verstehen, dass die momentan angedachten Zeiträume möglicherweise zu ambitioniert seien. Sie schloss Ihren Beitrag mit mahnenden Worten an ihre politischen Kollegen:  Es handele sich bei der Endlagersuche um ein langes Projekt, dessen erfolgreiche Umsetzung wesentlich von einer fraktionsübergreifenden Zustimmung getragen werde, um die notwendige Verfahrenskontinuität zu gewährleisten.

AG-Vorsitzende geben Einblick in die Kernpunkte ihrer Arbeit

Anschließend stellten die Vorsitzenden der einzelnen Arbeitsgruppen (AG) die wesentlichen inhaltlichen Punkte der einzelnen Gruppen vor. Zur besseren Arbeitsfähigkeit existierten dabei neben den drei vorgesehenen AG „Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz“ (AG 1), „Evaluierung“ (AG 2) und „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen“ (AG 3) die zwei ad-hoc Arbeitsgruppen „Grundlagen und Leitbild“ sowie „EVU-Klagen“, die alle jeweils von zwei Vorsitzenden gemeinsam geleitet wurden.

AG 1: Ein Beteiligungssystem

Stellvertretend für die AG 1 stellte Hartmut Gaßner die zentralen Bausteine der Öffentlichkeitsbeteiligung im anstehenden Endlagersuchverfahren vor. Neben den Regionalkonferenzen als Ort der regionalen Beteiligung, verfügt es über mehrere Elemente der überregionalen Beteiligung und ein nationales Begleitgremium unter Beteiligung von zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern in zentraler Verfahrensposition. Ergänzend werden in allen Phasen des Suchprozesses Beteiligungsformate stattfinden, die in ihrer konkreten Ausgestaltung bewusst offen gelassen worden sind, um das System flexibel gestalten zu können.

AG 2: Rechtliche Herausforderungen im Endlagersuchverfahren

Hartmut Steinkemper und Klaus Brunsmeier leiteten die AG2, die sich einer Vielzahl juristischer Herausforderungen gestellt hat. Insbesondere müsse sichergestellt sein, dass die gefundenen nationalen Lösungen nicht mit internationalem Recht kollidieren. Steinkemper betonte vor diesem Hintergrund, dass sich die Kommission für eine europarechtlich bedingte Rechtschutzerweiterung ausspreche. Des Weiteren sieht er die Notwendigkeit, frühzeitig potentielle Endlagerstandorte zu sichern. Hierzu bedarf es weiterer politischer Anstrengungen, die verhindern, dass mögliche Standorte ihre Auswahl antizipieren und durch Maßnahmen wie bspw. Fracking zu verhindern suchen. Außerdem stellte er heraus, dass sich die Kommission für ein generelles Exportverbot radioaktiver Abfälle ausspricht, was sowohl auf Leistungs- als auch Forschungsreaktoren zutrifft. Allerdings dürfe die führende Rolle Deutschlands in der Spitzenforschung nicht gefährdet werden, sodass mit Blick auf den Forschungsreaktor München II eine entsprechende Neuregelung von der Bundesregierung getroffen werden müsste, die gleichermaßen nationale Spitzenforschung zulasse und dem Prinzip der Non-Proliferation Rechnung trage. Neben der Notwendigkeit eine entsprechende Daten- und Informationsgrundlage im Verfahren sicherzustellen, was bei der langen Verfahrenslaufzeit vor allem Zeit- und Verjährungsfristen betrifft, äußerte er sich zu der Option, den Atomausstieg im Grundgesetz zu verankern. Das sei rechtlich grundsätzlich möglich, allerdings müsse vom Gesetzgeber die Frage beantwortet werden, ob es auch sinnvoll sei.

AG 3: Sicherheit für eine Million Jahre

Für die AG 3 führte Armin Grunwald aus, dass die Frage der Sicherheit ein zentrales Element der Arbeitsgruppentätigkeit war. Da der im Verfahren angedachte Zeitraum eine Million Jahre betrage, könnten nur geologische Lösungen in Frage kommen. Mit Blick auf den Verfahrensprozess betonte er die Prämisse einer weißen Landkarte. Mittels eines vergleichenden und ergebnisoffenen Verfahrens solle über Abwägungskriterien sukzessive der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ermittelt werden. Der Leitgedanke sei dabei gewesen, den Prozess bis zum Verschluss zu denken und nicht blind auf technische Neuerungen zu vertrauen. Zudem diagnostizierte er weiteren Forschungsbedarf bspw. bei den Lagerbehältern. Da es keine perfekte Planbarkeit des Verfahrens gebe, brauche es ein selbsthinterfragendes System, das Betriebsblindheit dauerhaft verhindere. Unter Berücksichtigung der wichtigen Verfahrensbausteine Reversibiltiät, Rückholbarkeit und Bergbarkeit erhofft er sich insgesamt im Ergebnis ein gutes, kriteriengeleitetes Verfahren.

Ad-hoc-Gruppen „Grundlagen und Leitbild“ sowie „EVU-Klagen“

Michael Müller führte aus, dass die Arbeit der Ad-hoc-Gruppe „Grundlagen und Leitbild“ vom Prinzip der Nachhaltigkeit geprägt wurde.  Ausgangspunkt sei ein breiter gesellschaftlicher Konsens zum Ausstieg aus der Atomenergie gewesen und die Kommission habe auch die Aufgabe gehabt, die Erfahrungen und Geschichte der Atomenergienutzung auszuwerten. Er ging auf das Prinzip der Verantwortung ein und thematisierte anschließend die Rolle der Zukunftsethik. Bei dieser bestehe in weiten Teilen das Problem, dass sie zwar erkläre, was falsch läuft, aber nicht zufriedenstellend darlege, wie es behoben werden könne.

Jörg Sommer erläuterte im Anschluss die Arbeit der Ad-hoc-Gruppe „EVU-Klagen“. Ausgangspunkt ihrer Einsetzung war das Problem, dass während der Kommissionslaufzeit etliche Klagen von Energieversorgungsunternehmen (EVU) gegen Akteure der öffentlichen Hand vorlagen. Diese Rechtsstreitigkeiten belasteten naturgemäß das Arbeitsklima in der Endlagerkommission. In der dazu geschaffenen Arbeitsgruppe wurde im kleinen Kreis ein Arbeitskodex erarbeitet, der prägend für das weitere Verfahren geworden sei: Ausgehend vom Ziel des Konsenses wurde die Frage bearbeitet, wie die betroffenen Akteure mit Konflikten umgehen können. Mit Blick auf das Suchverfahren gilt es dabei, Probleme nicht zu ignorieren, sondern als Verfahrenstreiber zu begreifen. Ziel des partizipativen Suchverfahrens sei es, eine generationenfeste Lösung zu finden, die auf einem stabilen Konsens fuße und möglichst weite Kreise der Gesellschaft umfasse. Er beendete daher seine Ausführungen mit dem Appell an die atomkritischen Gruppen, sich dem Endlagersuchverfahren nicht zu entziehen.

Es bleibt viel zu tun

Seitens der Politik gab es neben Lob für die Arbeit der Endlagerkommission auch kritische Töne: Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel erinnerte die Zuhörenden zunächst daran, dass Streit zur Demokratie gehöre und Konflikte nicht streitfrei zu lösen seien. Mit Blick auf die Sondervoten aus Bayern und Sachsen zum Gesamtbericht äußerte er die Sorge, dass eine derartige politische Verweigerungshaltung zu einer nicht wünschenswerten Verlängerung der Zwischenlager führen könne. Ob und wie sehr der angestrebte Neustart in der Atompolitik gelingt, wird für ihn auch wesentlich davon abhängig sein, ob der massive Vertrauensverlust in staatliche Institutionen der Vergangenheit allmählich überkommen werden kann oder nicht. Kommenden Institutionen obliege es daher, proaktiv daran mitzuwirken, dass Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurückgewonnen werde. Hierfür sieht der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller gute Voraussetzungen, denn die Arbeit der Endlagerkommission habe Prozessstrukturen geschaffen, die eine Nachsteuerung bei Bedarf erlauben. Vor dem Hintergrund, dass die Grundprämissen der Kommissionsarbeit durch das Standortauswahlgesetz eindeutig abgesteckt waren, äußerte er sehr deutlich Kritik an den eingereichten Sondervoten, die sich entweder gegen die Offenheit bei der Wirtsgesteinsuche (Bayern, Sachsen) oder gegen die Verfahrensberücksichtigung von Gorleben (BUND) richteten. Er nannte beide indiskutabel und kritisierte die kurzfristige Interessenorientierung.

Die Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl wies zum Ende der Sitzung darauf hin, dass die Kommissionsarbeit eine wichtige Vorarbeit geleistet habe, jedoch deswegen das parlamentarische Verfahren bei weitem kein Selbstläufer werde. Dennoch zeigte auch sie sich mit dem erarbeiteten Verfahren zufrieden und thematisierte abschließend einen wichtigen Punkt: Das Verfahren muss sich in Zukunft beweisen und zwar durch die Leute, die es tragen.

Nachtrag: Die Vorabfassung des Berichts steht unter folgendem Link zur Verfügung: Gesamtbericht

 

Literaturhinweise

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Abstract | BibTeX

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Robert Jungk; Norbert Müllert

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