Die Last auf viele Schultern legen

Dr. Jonas Gobert votiert in seinem Beitrag anhand zweier Praxisbeispiele für eine institutionalisierte Unterstützung von Verbänden in Gremien, um Nachteilen ungleicher Ressourcenausstattungen entgegenzuwirken.

Foto: Öffentliche Sitzung des G-BA

Eine lange Tradition

In Deutschland werden Verbände traditionell stark in Politikprozesse eingebunden. Bereits seit der Gründung der Bundesrepublik dürfen Interessengruppen ihre Vertreterinnen und Vertreter in diverse Beiräte, Räte, Ausschüsse und Kommissionen entsenden. Die Anzahl der Beteiligungsmöglichkeiten scheint konstant zuzunehmen: so wurde etwa im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem höchsten Selbstverwaltungsgremium im Gesundheitswesen, eine Patientenvertretung eingerichtet und Menschen mit Behinderungen können im Inklusionsbeirat der Beauftragten der Bundesregierung an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mitwirken.

Dabeisein ist nicht alles

Alles gut, sollte man meinen. Tatsächlich kann die Einbindung gerade für kleine Verbände mit wenig Ressourcen mehr Fluch als Segen sein. Denn die Beteiligung in Gremien ist aufwendig: Gremiensitzungen müssen vor- und nachbereitet werden. Dazu sind die Sitzungen selbst meist lang und mit noch längeren Reisezeiten verbunden. Das ist für ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter, die „nebenher“ noch einer Erwerbsarbeit nachgehen, kaum zu stemmen (Ostendorf 2008).

Zudem ist die Gremienbeteiligung höchst anspruchsvoll. Von den Repräsentierenden wird eine Quadratur des Kreises erwartet: Sie sollen als Politik-Laien mit ihren ungefilterten lebensweltlichen Erfahrungen die Entscheidungen der politischen Entscheidungsträger erden. Gleichzeitig müssen sie aber Politikprofis sein, damit ihre Stimme Gehör findet: Sie müssen sich im Akteursfeld positionieren, ihre Forderungen in die politische Sprache der Gesetzestexte übersetzen und ihre Ansichten in den Gremiensitzungen gegenüber hauptamtlichen Verbandsvertreterinnen und -vertretern sowie Staatsbediensteten durchsetzen, die auf die Unterstützung von Fachleuten und Juristen zurückgreifen können (Gobert 2014). Auf sich alleine gestellt, können die Repräsentantinnen und Repräsentanten kleiner Verbände zwar dabei sein, politisch mitgestalten können sie aber nicht.

Institutionalisierte Unterstützung

Dieser Widerspruch lässt sich nur durch eine institutionalisierte Unterstützung auflösen oder zumindest abschwächen. Um den professionalisierten Vertreterinnen und Vertreter der Großverbände sowie den Fachleuten aus den Ministerien auf Augenhöhe begegnen zu können, benötigen die Vertreterinnen und Vertreter von ressourcenschwachen Verbänden die institutionelle Unterstützung durch ein Sekretariat bzw. eine Geschäftsstelle. Diese Erkenntnis wird von einigen beteiligenden staatlichen und halbstaatlichen Institutionen auch schon in konkrete Maßnahmen überführt. Die bereits erwähnte Patientenbeteiligung im G-BA und der Inklusionsbeirat der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind Beispiele guter Unterstützungspraxis und sollen im Folgenden kurz beschrieben werden.

Beispiel 1: Patientenvertretung im G-BA

Durch die Patientenbeteiligungsverordnung wurden vier „maßgebliche Organisationen“ der Patienten bestimmt, denen gemäß Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (§ 140f SGB V) Mitberatungs- und Antragsrechte im G-BA und anderen Gremien des Gesundheitswesens auf Bundes- und auf Landesebene zustehen. Zu diesen maßgeblichen Organisationen gehören u.a. der Deutsche Behindertenrat und die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Die Mitberatungsrechte der Patientenorganisationen werden durch einvernehmlich ernannte „sachkundige Personen“ wahrgenommen. Derzeit sind ca. 250 dieser Patientenvertreterinnen und -vertreter in ca. 120 Gremien des G-BA aktiv. Die Organisation dieser umfangreichen Beteiligung in diversen Gremien, in denen hoch-komplexe medizinische Fachfragen diskutiert werden, ist eine Mammutaufgabe. Die Tatsache, dass etwa der Deutsche Behindertenrat selbst ein Dachverband von zahlreichen Klein- und Kleinstverbänden ist, erschwert die Koordination zusätzlich.

Seit 2008 werden die meist ehrenamtlichen Patientenvertreterinnen und -vertreter im G-BA durch die Stabsstelle Patientenbeteiligung unterstützt. Die Unterstützung ist sogar gesetzlich verankert (§ 140f Absatz 6 SGB V). Die Stabsstelle Patientenbeteiligung organisiert Fortbildungen und Schulungen zu Themenbereichen wie Arzneimittel- und Methodenbewertung und Qualitätssicherungsverfahren, damit sich die Repräsentierenden mit den Strukturen, den komplexen Verfahren und ihren Einflussmöglichkeiten im G-BA vertraut machen können. Darüber hinaus unterstützt die Stabsstelle auch inhaltlich durch methodische, medizinische und rechtliche Beratung und Zuarbeit (G-BA 2016).

Beispiel 2: Vertretung von Menschen mit Behinderungen im Inklusionsbeirat

Die staatliche Koordinierungsstelle ist an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angebunden. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu begleiten, die in Deutschland seit 2009 in Kraft ist. Der Inklusionsbeirat bildet das oberste Entscheidungsgremium der staatlichen Koordinierungsstelle und ist mehrheitlich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden von Menschen mit Behinderungen besetzt. Der Inklusionsbeirat wird von drei Fachausschüssen unterstützt, die ihm fachlich zuarbeiten. Die Arbeit dieser Gremien hat zum Ziel, Handlungsempfehlungen mit konkreten Maßnahmen und Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu formulieren.

Seit Mai 2014 unterstützt die Kommunikations- und Strategieberatung IFOK GmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen den Inklusionsbeirat: IFOK moderiert und dokumentiert die Sitzungen des Inklusionsbeirates sowie die Sitzungen der drei begleitenden Fachausschüsse. Die strukturierende und ergebnisorientierte Moderation und fachgerechte Dokumentation der Sitzungen ermöglicht den Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen ihre Gremienarbeit effizient und konstruktiv zu gestalten (Behindertenbeauftragte 2016).

Fazit: Finanzierung ausbauen

Gerade kleinere Verbände können ihren Vertreterinnen und Vertreter nicht die organisationale Rückdeckung geben, die sie für die Gremienarbeit brauchen (Offe 1972). Viele von diesen Klein- und Kleinstverbänden verfügen über sehr begrenzte finanzielle Mittel und ein Großteil dieser Mittel ist in der Regel in staatlich-geförderten Projekten zweckgebunden. Entsprechend ist auch die Personaldecke dünn. Ein kleines Büro mit wenigen (Teilzeit-)Kräften muss oft reichen. Die Gremienvertreterinnen und -vertreter können nicht auf den Rat von Fach- oder Rechtsabteilungen zurückgreifen (Gobert 2014). Damit wird die Hilfe bei organisatorischen Aspekten der Gremienbeteiligung sowie die fachliche Zuarbeit durch eine Geschäftsstelle oder ein Sekretariat zum entscheidenden Faktor. Die institutionalisierte Unterstützung ist notwendige Voraussetzung für eine gestalterische Mitarbeit in den Gremien. Nur mit einer neutralen, kompetenten Hilfe können die Beteiligten sich auf ihre Rolle konzentrieren: ihre (Betroffenen-)Expertise in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen.

Zum Autor: 

Dr. Jonas GobertDr. Jonas Gobert promovierte bis 2013 an der Goethe-Universität in Frankfurt in Politikwissenschaften. Seine Arbeit „Verbände in staatsnahen Gremien – Die politische Soziologie der funktionalen Repräsentation“ wurde mit dem WISAG-Dissertationspreis ausgezeichnet, mit dem jährlich eine herausragende Dissertation der Goethe-Universität honoriert wird, die sich mit gesellschaftlichem Zusammenhalt befasst. Nach drei Jahren bei einer Kommunikationsberatung in Wiesbaden wechselte Herr Gobert 2016 in das Berliner Büro der Kommunikations- und Strategieberatung IFOK GmbH. IFOK arbeitet gemeinsam mit Politik, Wirtschaft und Institutionen daran, gesellschaftliche Veränderungsprozesse und Entwicklungen erfolgreich zu bewältigen und zu gestalten. IFOK ist spezialisiert auf Beteiligungsprozesse und setzt auf die Instrumente Dialog, Mediation und Kooperation.

 

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