Bürgerbegehrensbericht 2016

Demokratie Foto: Mehr Demokratie via Flickr.com, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Der vierte Bericht über Bürgerbegehren ist da

Die Nichtregierungsorganisation Mehr Demokratie e.V. hat auch dieses Jahr einen neuen Bürgerbegehrensbericht für die Bundesrepublik veröffentlicht. Schon seit 2007 publiziert der Verein seine Erkenntnisse bezüglich der Häufigkeit, Gegenstände und Ergebnisse von Bürgerentscheiden.

Im Gegensatz zum letztjährigen Volksbegehrensbericht, über den der BBlog damals berichtete, wird im gegenwärtigen Bürgerbegehrensbericht auf die kommunale Ebene geblickt und dem Thema der Geflüchtetenpolitik besondere Beachtung geschenkt.

Kernpunkte im Überblick

Untersucht wurden Verfahren in den Jahren von 1956 bis Ende 2015.
Knapp 7.000 wurden hier gezählt, wobei der Bericht zwischen von Bürgern eigens initiierten Bürgerbegehren und von Gemeinderäten eingeleitete Ratsreferenden unterscheidet. Die Erfolgsquote liegt insgesamt bei 38,7 Prozent, wobei auch formal gescheiterte Verfahren öfter zu einem „Umdenken des Gemeinderats“ führen können. Durchschnittlich die Hälfte der Stimmberechtigten nahmen an Bürgerentscheiden teil, wobei die Beteiligung in großen Landkreisen (ab 500.000 Einwohnern) bei knapp 23 Prozent und in kleinen Gemeinden (bis 5.000 Einwohner) bei etwa 63 Prozent liegt. Hier sind also deutliche Unterschiede auszumachen.

Die meisten Bürgerbegehren richten sich auf Wirtschaftsprojekte, Sozial- und Bildungseinrichtungen, Verkehrsprojekte, öffentliche Infrastruktur/Versorgung und Gebietsreformen. Zusammen machen diese Bereiche etwa drei Viertel der gesamten Verfahren seit 1956 aus.

Gesondert untersucht wurden Verfahren zu Flüchtlingsunterkünften. Diese hatten bisher verschwindend geringen Anteil am Gesamtvolumen aller Bürgerbegehren (0,5 Prozent), aber allein im vergangenen Jahr stieg er auf 6 Prozent. In diesem Zusammenhang erörtert die Studie die Entwicklung von gewalttätigen Übergriffen auf bereits bestehende Unterkünfte.

Zwischen den Bundesländern variiert die Anzahl der Bürgerbegehren stark. Bayern ist mit 2.727 Verfahren Spitzenreiter, gefolgt von Baden-Würtemberg mit 806 Bürgerbegehren. Ein Grund für die ungleiche Verteilung könnte nach Meinung der Autoren in der unterschiedlich ausgeprägten ‚Bürgerfreundlichkeit’ liegen. Ob eine Kommune bürgerfreundlich oder eher -unfreundlich ist, also eine geringe oder hohe Unzulässigkeitsquote bei den Verfahren aufweist, hängt davon ab, wie groß der Negativkatalog ist. Darunter wird eine Übersicht an Themen verstanden, die einem Bürgerentscheid rechtlich nicht offen stehen. Hinzukommen unterschiedliche Unterschriften- und Zustimmungsquoren in den einzelnen Bundesländern und die Frage, ob ein Kostendeckungsvorschlag gefordert wird.

Fazit

Mehr Demokratie e.V. ist der Meinung, dass die Bürgerfreundlichkeit zukünftig noch mehr steigen wird, da in den letzten Jahren die „Notwendigkeit und die Bereitschaft, Bürger/innen direkt an politischen Entscheidungen zu beteiligen, […] stark zugenommen“ hat, auch wenn immer noch erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. Gerade in den letzten fünf Jahren gab es durchschnittlich rund 200 Verfahren pro Jahr mehr als in den Jahren von 1956-2015.

Vor allem Großstädte und einige Gemeinden scheinen eine „direktdemokratische Kultur“ entwickelt zu haben, wohingegen es einer Vielzahl von Kommunen noch an Erfahrungen mit Bürgerbegehren mangelt.

Der Bericht schlussfolgert, dass es zukünftig „nicht mehr um das ‚Ob’, sondern um das ‚Wie’ und um das ‚Wieviel’ an direkter Mitbestimmung der Bürger/innen“ gehen wird.

Die vollständige Studie findet sich auf mehr-demokratie.de.

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