Monika Müller: Partizipation bei der Endlagersuche

Monika Müller ist Biologin und Mitglied des Nationalen Begleitgremiums. Im Interview mit BBLOG spricht sie über die zukünftige Arbeit des NBG sowie über die Rolle des Partizipationsbeauftragten.

Bürgerbeteiligung - Monika Müller Endlagersuche

Foto: privat

Am 23. März 2017 wurde über die Novellierung des Standortauswahlgesetzes, der rechtlichen Grundlage für die Endlagersuche, im Bundestag abgestimmt. Wie ist ihr Eindruck vom politischen Überarbeitungsprozess?

Aus den beiden Gutachten, die das NBG zur Umsetzung der Empfehlungen der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ in die Formulierungshilfe zur Fortentwicklung des StandAG in Auftrag gegeben hatte, wurde ersichtlich, dass viele Empfehlungen der Kommission aufgenommen wurden. An einigen wichtigen Punkten jedoch blieben die Vorschläge auch unberücksichtigt. Auf diese Punkte wiesen u. a. Umweltverbände, die BI Lüchow-Dannenberg und der Co-Vorsitzende des NBG bei der Anhörung im Umweltausschuss noch einmal dezidiert hin. Es wurde nachgearbeitet und das jetzige StandAG wurde deutlich verbessert. Gleichwohl ist festzuhalten, dass einige Regelungen umstritten bleiben. Ich möchte den Prozesscharakter des Verfahrens betonen und denke, dass man bei der Weiterentwicklung diese umstrittenen Punkte ganz besonders im Blick haben muss.

Dass dieser politische Überarbeitungsprozess unter großem zeitlichen Druck erfolgte – wie leider alle Schritte zuvor auch – ist ein wirkliches Manko. So war wieder einmal eine befriedigende Beteiligung der Öffentlichkeit nicht möglich. Die öffentliche Anhörung in Berlin war das Maximum, was das NBG in diesem engen „Zeitfenster“ organisieren konnte. Das muss sich in Zukunft definitiv ändern.

Sie können auf langjährige Moderations- und Dialogerfahrungen mit den atomkritischen Gruppen zurückblicken. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund den Neustart in der Endlagersuche?  

Ich habe ein Problem mit der Bezeichnung „atomkritische Gruppen“, zum einen, weil es nicht mehr um eine Anti-Atombewegung geht und zum anderen weil sie einen festen Block zu beschreiben scheint, den es meiner Meinung nach so nicht gibt. Der Einfachheit halber nutze ich aber Ihre Formulierung. Wie ich mit Blick auf die kritischen Gruppen den Neustart beurteile kommt darauf an, wohin ich den Blick richte. Die atomkritischen Gruppen waren gegen das StandAG und arbeiteten in der Endlagerkommission nicht mit, weil es zuvor keine öffentliche Beteiligung und Mitwirkung gegeben hatte. Ergo betrachteten diese Gruppen den gesamten Prozess nicht als ergebnisoffenen Neustart. Zudem wird die Wirksamkeit einer aktiven Beteiligung in Frage gestellt. Diese Gruppen haben sich von dem Prozess jedoch nicht abgewandt, sondern ihn von außen extrem aufmerksam und kritisch begleitet und sich zu den Ergebnissen geäußert. Ich bin davon überzeugt, dass ihre Mitarbeit in der Kommission zu noch ganz anderen Ergebnissen geführt hätte.

Dass Vertreter der atomkritischen Gruppen weiterhin den Willen haben, den Prozess der Suche nach einem Standort zur Lagerung radioaktiven Mülls mit zu gestalten, ist offensichtlich. Der Spagat zwischen dem Willen zur Mitgestaltung und der Angst vor Vereinnahmung bleibt weiterhin bestehen. Die neuen Konstellationen eröffnen vielleicht neue Optionen. Die zahlreichen Vertreter dieser Gruppen, die zur Anhörung des NBG nach Berlin kamen, drückten aus, dass sie ein starkes NBG und eine Zusammenarbeit mit dem Gremium wollen – vorausgesetzt das Gremium hat „etwas zu sagen“, d.h. mit Rechten und Budget ausgestattet ist, um wirklich eigenständig und unabhängig arbeiten und mit anderen Akteuren auf Augenhöhe kommunizieren zu können. Ich interpretiere diese Äußerungen als Vertrauensvorschuss gegenüber dem NBG und hoffe sehr, das Gremium arbeitet so überzeugend, dass gegenseitiges Vertrauen neu aufgebaut werden kann. Dass die atomkritischen Gruppen nicht mitgenommen wurden bzw. nicht mitgehen wollten, wurde von Beteiligungsexperten als ein Schwachpunkt des Prozesses genannt. Ich hoffe, dass trotz aller Kritik an dem Prozess eine gegenseitige Wertschätzung und somit eine Zusammenarbeit mit den atomkritischen Gruppen pro Lösungsfindung möglich wird.

Selbst sind Sie Mitglied des neu gegründeten Nationalen Begleitgremiums, dem Gemeinwohlgaranten des Verfahrens. Wie kann es diese schwierige Rolle ausfüllen und wie sehen Sie Ihre eigene Rolle in diesem Kontext?

Das Gremium wird durch sein Agieren unter Beweis stellen müssen, dass es unabhängig, zuverlässig und transparent arbeitet. Die vielfältigen Aufgaben werden die Mitglieder allein nicht bewältigen können. Es wird sehr darauf ankommen, sich von verschiedenen Disziplinen fachkundig, aber auch von der Öffentlichkeit unterstützen zu lassen. Gemeinwohlgarant kann das NBG nicht aus sich selber heraus sein, sondern nur, indem es Partikular- und Gemeinwohlinteressen gemeinsam mit den Beteiligten erörtert und abwägt. Ich setze große Hoffnung auf persönliche Diskurse der Beteiligten in unterschiedlichen Formaten.

Ich selber möchte u. a. mit dazu beitragen, dass die bisher für unzureichend befundene und nun gesetzlich fixierte Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt wird. Allein dafür, dass Öffentlichkeitsbeteiligung ein Mehrwert ist, muss noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden.

Sie wissen um die Forderung, dass ein glaubwürdiger Neustart zunächst eine Aufarbeitung der Vergangenheit benötige. Welche Bedeutung kommt dabei Ihren Erfahrungen mit den atomkritischen Kräften innerhalb des NBGs zu?

Eine „sachlich-neutrale“ Aufarbeitung der Vergangenheit sollte meiner Meinung nach jederzeit möglich sein – und diese kann vom NBG angeregt werden. Das, was sich hinter Ihrer Frage verbirgt, ist aber eine Aufarbeitung der Konflikte und des erfahrenen Unrechts der atomkritischen Kräfte. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die berühmte Katze, die sich selber in den Schwanz beißt: Der Prozess selber muss eine Entscheidung bringen, die wiederum für einige der beteiligten Gruppen Voraussetzung für die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Vergangenheit ist (es geht um Gorleben).
In der Vergangenheit gab es mehrere Anläufe, diese Konflikt-Aufarbeitung anzugehen. Wann, wie und mit wem das geschehen kann hängt aber von den atomkritischen Kräften selber ab. Vergangenheitsaufarbeitung ist nicht zu verordnen. D.h. der Beginn ist sehr unklar und der Prozess wird Zeit brauchen. Folglich kann man den Start der Suche nach einem Standort für ein Atommülllager davon nicht abhängig machen. Bei weiterer Verschiebung des Prozesses würden andere Bevölkerungsgruppen – die der Zwischenlagerstandorte – länger belastet. Auch hier müssen gleichberechtigte Interessen berücksichtigt werden. Deshalb müssen Aufarbeitung der Vergangenheit und Start der Standortsuche parallel erfolgen. Wer allerdings hofft und glaubt, mit dem Neustart die Vergangenheit hinter sich gelassen zu haben, der irrt.

Welche Herausforderungen werden aus Ihrer Sicht die Arbeit des NBGs in absehbarer Zeit prägen?

Ganz konkret und zeitnah die personelle Besetzung der Geschäftsstelle. Das ist dringend erforderlich, damit wir unserem Anspruch an Information, Kommunikation und Transparenz gerecht werden und alle eingehenden Anfragen bearbeiten können.

Profilierung der Stelle des Partizipationsbeauftragten, Ausschreibung und Besetzung der Stelle.

Evaluation der Novellierung des StandAG.

Die Etablierung von Kommunikationsstrukturen mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Den Aufbau der Strukturen beider Behörden wollen wir begleiten.

Kontaktaufnahme mit atomkritischen Gruppen zur Klärung gegenseitiger Erwartungen, u. a. der unter Punkt 4 erörterten Frage der Vergangenheits-Aufarbeitung.

Die Bearbeitung von Konflikten nimmt eine zentrale Rolle im Kommissionsbericht ein. Mit dem Partizipationsbeauftragten ist ein Akteur vorgesehen, dem die Rolle eines neutralen Konfliktmanagers im Verfahren zufällt. Wie sind Ihre Erwartungen und Einschätzungen an einen solchen Akteur und welche Bedeutung messen sie ihm zu?

Wie gut auch immer das Verfahren sein wird: der Weg zu einem Lager für Atommüll wird nicht konfliktfrei sein. Es wird darauf ankommen, diese Konflikte nicht einfach beiseite zu schieben oder zu verdrängen, sondern die Inhalte herauszufiltern und dazu zu nutzen, den Prozess gemeinsam mit den Kritikern besser zu machen.
Kritikfähigkeit und Konfliktfähigkeit sind Eigenschaften, die von allen Beteiligten in diesem Prozess gelernt werden müssen. Ich verspreche mir von dem Partizipationsbeauftragten, diesen gemeinsamen Lernprozess mit allen durchzubuchstabieren. Ich erhoffe mir die frühzeitige Erkennung von Konflikten und deren konstruktive Lösung. Können Konflikte gleich in der Anfangsphase produktiv gelöst werden, wächst das Vertrauen in den Prozess. Der Partizipationsbeauftragte könnte auch neue Ansätze einbringen oder vermitteln, wie alte und verhärtete Konflikte angegangen werden können (siehe Punkt 4). Er ist persönliche Anlaufstelle für Konfliktpartner und soll für die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Partizipationsformate sorgen. Evtl. sind auch ganz neue Formate mit ihm / ihr und der Öffentlichkeit zu entwickeln. Ich halte die Rolle für bedeutsam.

Inwieweit sehen Sie die Möglichkeit positiver Multiplikatoreneffekte auf die Partizipationskultur in Deutschland, die sich aus einem gelingenden partizipativen Suchverfahren ergeben können?

Keine Frage: in dem Verfahren wurden Beteiligungsformate geschaffen, wie es sie zuvor nicht gab. Ob das Ganze tatsächlich zu mehr „gelebter Demokratie“ führt, wird sich im Prozess selber erweisen müssen. Wenn alle Akteure gemeinsam es schaffen, mit Hilfe dieser Partizipationsstrukturen, die evtl. durch den Prozess selber noch geschärft und weiterentwickelt werden, zu guten und weitestgehend anerkannten Lösungen zu kommen, kann der Prozess Schule machen. Das „andernfalls“ möchte ich mir gar nicht vorstellen.


Dr. habil. Monika C. M. Müller ist Biologin und Mitglied des Nationalen Begleitgremiums. Zudem ist sie Studienleiterin für Naturwissenschaften, Ökologie und Umweltpolitik an der Evangelischen Akademie Loccum. 

Literaturhinweise

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Soziale Netzwerke und politische Partizipation. Eine empirische Untersuchung mit sozialräumlicher Perspektive Buch

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Crossmediales Wissensmanagement auf kommunaler Ebene: Bürgerbeteiligung, Netzwerke, Kommunikation Buch

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Frauen im Feld kommunaler Politik. Eine qualitative Studie zu Beteiligungsbarrieren bei Online-Bürgerbeteiligung Buch

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Chance statt Show – Bürgerbeteiligung mit Virtual Reality & Co. Akzeptanz und Wirkung der Visualisierung von Bauvorhaben Buch

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Jan Abt, Bianka Filehr, Ingrid Hermannsdörfer, Cathleen Kappes, Marie von Seeler, Franziska Seyboth-Teßmer

Kinder und Jugendliche im Quartier - Handbuch und Beteiligungsmethoden zu Aspekten der urbanen Sicherheit Forschungsbericht

2021, ISBN: 978-3-88118-679-7.

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