Jugendbeteiligung bei der Endlagersuche

Stefan Löchtefeld, der für die Genossenschaft e-fect dialog evaluation consulting mehrere Workshops im Rahmen der Endlagerkommission durchgeführt hat, spricht in seinem Interview mit BBLOG über Chancen und Herausforderungen der Jugendbeteiligung bei der Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe.

Stefan Löchtefeld (l.) und Dr. Dirk Scheffler (r.), beide e-fect

Im März wurde die Novellierung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) auf der Grundlage des Abschlussberichtes der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallsstoffe („Endlagerkommission“) beschlossen. Wie beurteilen Sie insgesamt das darin angedachte Partizipationskonzept?

Die Partizipation bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle stellt eine große Herausforderung dar. Hier wurde „das umfangreichste, teuerste und längste Beteiligungsverfahren der deutschen Geschichte auf den Weg gebracht“ (Kamlage et. al. 2017). Und – so möchte ich ergänzen – auch ein extrem konfliktgeladenes und historisch vorbelastetes Verfahren.

Die Kommission hat es sich nicht leicht gemacht, ein geeignetes Vorgehen bei der Endlagersuche und der Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung zu konzipieren. Das Ergebnis ist – wie ich finde – eine spannende Kombination aus „üblichen“ Vorgehensweisen und auch innovativen Ideen.

Besonders gelungen finde ich drei Punkte. Sie wurden auch von jungen Erwachsenen und BeteiligungspraktikerInnen, die sich mit dem Beteiligungsprozess in drei Workshops während der Laufzeit der Endlagerkommission befasst hatten, besonders betont:

  • Beteiligungssystem: Im Gesetz ist geregelt, welche Aufgaben wer hat und wie die Gremien zusammenarbeiten und die Prozesse ablaufen. Sicher gibt es hierbei auch noch die eine oder andere ungeklärte Frage. Im Unterschied zu anderen Prozessen wird hier aber nicht von Veranstaltung zu Veranstaltung gedacht, sondern im Vorhinein der Rahmen klar gesetzt. Ob es, wie von den jungen Erwachsenen und BeteiligungspraktikerInnen gefordert, ein „agiles, zukunftsorientiertes, lernendes System“ ist, muss sich noch zeigen. Reflexion und Anpassungsoptionen sind zwar nicht explizit vorgesehen – aber auch nicht untersagt. Schöner wäre gewesen, dies als Aufgabe im Gesetz festzulegen.
  • Aufgabe und Rolle des Nationalen Begleitgremiums (NBG): Die jungen Erwachsenen und BeteiligungspraktikerInnen sahen das NBG „in zentraler Stellung, welches die Gemeinwohlorientierung, Glaubwürdigkeit und hohe Qualität des Standortauswahlprozesses gewährleistet. Ihm kommt mit Blick auf das Gesamtverfahren eine übergeordnete Wächterfunktion zu.“ Der zentrale Akteur ist das NBG zwar nicht – diese Rolle spielen die Bundesgesellschaft für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) – aber immerhin ist es ein pluralistisch zusammengesetztes, vermittelndes und unabhängiges Begleitgremium – so das Gesetz. Hier wird spannend, wie dieses Gremium und seine Mitglieder diese Rolle sehen, interpretieren und ausfüllen. Und wie sie mit den zahlreichen, unterschiedlichen Interessen, die von außen an sie herangetragen werden, umgehen.
  • Zufallsmitglieder im Nationalen Begleitgremium: Hier hatten die jungen Erwachsenen und BeteiligungspraktikerInnen vorgeschlagen, dass das gesamte Gremium aus Zufallsmitgliedern besteht, die sich dann entsprechend qualifizieren und durch eine Geschäftsstelle unterstützt werden. Im Gesetz sind jetzt ein Drittel Zufallsmitglieder vorgesehen, wobei künftig von diesen sechs Mitgliedern zwei der jüngeren Generation angehören sollen. Dieser Vorschlag der jungen Erwachsenen und BeteiligungspraktikerInnen wurde somit umgesetzt. Auch dass es sich bei dem Gremium nicht um ein ExpertInnengremium handeln solle, war ein Ergebnis der drei spannenden Workshops mit den jungen Erwachsenen und BeteiligungspraktikerInnen. Geworden ist es jetzt eine Mischung aus Personen der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Zufallsmitgliedern aus der Bevölkerung. Wenn sich diese Kombination wie in den oben genannten Workshops bewährt, könnte dies zu einer sehr fruchtbaren Zusammenarbeit führen.

Andere Wege – als von den jungen Erwachsenen vorgeschlagen – wurden insbesondere mit einer unabhängigen Beteiligungsbeauftragten gegangen. Während der Vorschlag der jungen Erwachsenen und BeteiligungspraktikerInnen war, hier eine unabhängige Ombudsstelle ähnlich dem Datenschutzbeauftragten als Beschwerde- und Kontrollinstanz einzuführen, wurde diese Rolle im Gesetz in die Stelle einer/eines Partzipationsbeauftragten mit der Aufgabe der Konfliktidentifikation und -lösung als Angehöriger der Geschäftsstelle des NBG eingeführt. Hier befürchte ich, dass unklar bleibt, wie diese Person innerhalb der Geschäftsstelle diese Rolle ausfüllen kann. Wie können dann beispielsweise Konflikte zwischen NBG und anderen Akteuren angegangen werden, wenn die zuständige Person einer Partei angehört? Für eine Bewertung, ob dieses System geeignet ist oder nicht, finde ich es noch zu früh. Der gesetzliche Rahmen ermöglicht eine gelingende Partizipation. Ob dies aber geschieht, hängt stark von der Umsetzung ab. In wie weit leben die Organisationen und der Mitglieder den Partizipationsgedanken und wie nutzen sie die bestehenden Lücken und offenen Themen, um die Bevölkerung adäquat einzubinden?

Die Berücksichtigung der jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 27 Jahren bei der Besetzung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) hat viel Beachtung gefunden. Sie haben im Rahmen der Endlagerkommission in mehreren Workshops mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorschläge für die Einbindung der Bevölkerung entwickelt. Wie sind Ihre Eindrücke von den Veranstaltungen und wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Entscheidung, im NBG fest Vertreter der jungen Generation vorzusehen?

Ich war beeindruckt davon, wie intensiv sich die jungen Erwachsenen mit den Inhalten, Themen und den Konflikten im Zusammenhang mit einem möglichen Beteiligungsverfahren auseinandergesetzt haben. In kurzer Zeit war es ihnen möglich, eine Vielzahl an Themen intensiv zu behandeln, verschiedene Optionen zu diskutieren und auf ihre Eignung hin zu bewerten.

Als ProzessbegleiterInnen haben wir von e-fect im Vorfeld Bedenken gehabt, ob die BeteiligungspraktikerInnen zu stark einwirken würden. Doch hier entwickelte sich schnell eine gegenseitige Sensibilität füreinander und intensive Diskussionen auf Augenhöhe. Und auch wenn einige Teilnehmende vor dem Hintergrund eigener Interessen (Studiengang, Engagement in gesellschaftlichen Gruppen) kamen, standen immer gemeinsam getragene Ideen im Vordergrund. Das habe ich als sehr professionell empfunden, hier auch manchmal über den eigenen Schatten zu springen oder die eigenen Ideen auch zurückzustellen.

Daher finde ich es natürlich wunderbar, dass zwei VertreterInnen der jungen Generation in dem Gremium vertreten sind. Einen Unterschied sehe ich allerdings zu unseren Workshops. Dort waren sie in der deutlichen Überzahl gegenüber den BeteiligungspraktikerInnen, die von Ihrer Profession her schon sensibel mit dem Thema Macht, Wissen und Hierarchie umgehen. Ob dies im NBG auch so sein wird, wage ich zu bezweifeln.

Eine Idee von mir wäre, dass die beiden VertreterInnen der jungen Generation eine Begleitgruppe hätten, mit der sie sich austauschen können und Vorschläge und Forderungen aus Sicht der künftigen Generationen gemeinsam mit Gleichaltrigen entwickeln können. Ansonsten droht entweder die Gefahr, dass die beiden überfordert werden oder sich zu sehr den anderen Gremiumsmitgliedern annähern und ihre eigentliche Interessenvertretung für künftige Generationen in den Hintergrund rückt.

Ist es nicht verkürzt, anzunehmen, dass die Interessen der künftigen Generationen nur durch die Beteiligung junger Menschen hinreichend bedacht werden können?

Ich finde die Beteiligung junger Menschen bei relevanten Zukunftsfragen wie Endlagerung, Klimaschutz und Klimaanpassung und allgemein bei der Gestaltung unseres zukünftigen Zusammenlebens sehr hilfreich für den Prozess und die Ergebnisse. Andere Perspektiven – häufig verbunden mit dem Streben nach einem hohen Maß an Gerechtigkeit – bereichern die Diskussionen. Es bringt die anderen Akteure dazu, ihre „Komfortzone“ verlassen zu müssen und Gewohnheiten und Denkmuster zu überprüfen. Dies führt insgesamt auch zu anderen Ergebnissen. Insofern ist die Beteiligung junger Menschen hilfreich für den Prozess und bildet einen Teil der Interessen künftiger Generationen ab.

Ansonsten wäre es sicher interessant, über die Beteiligung von Kindern für einzelne Fragestellungen nachzudenken und auch hier ein Repertoire an geeigneten Methoden zu entwickeln.

Darüber hinaus wäre auch so etwas wie die Einrichtung von „Generationenbeauftragten“ ein spannendes Instrument – also Personen, die über die Auswirkungen heutiger Entscheidungen auf künftige Generationen nachdenken und sich für deren künftige Interessen einsetzen.

Ironisch könnte man sagen, dass es lediglich einer Zeitmaschine bedürfte, um die Präferenzen der zukünftigen Generation entsprechend zu berücksichtigen. Sollte es in Zukunft Zeitmaschinen geben, würden bestimmt einige Menschen in der Zeit zurückreisen und sich schon jetzt lauthals über viele unserer heutigen und insbesondere auch vergangenen Entscheidungen beschweren.

Die Endlagersuche ist ein langwieriges Unterfangen: Bis zur Festlegung auf einen Standort und der nachfolgenden Einlagerung der hoch radioaktiven Abfallstoffe werden etliche Jahrzehnte vergehen. Welche Bedeutung kommt vor diesem Hintergrund Jugendbeteiligung zu?

Grundsätzlich kommt der Beteiligung künftiger Generationen eine große Rolle zu. Hier bedarf es noch vieler guter Ideen und der (Weiter-)Entwicklung von Methoden, wie dies künftig erfolgen kann. Gerade die langwierige Standortsuche ist eine spannende Herausforderung für die Fortentwicklung der Partizipation in Deutschland, bei der jedoch etliche Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden müssen: Wie können die jungen Erwachsenen künftig weiter eingebunden sein? Wie lange zählt man noch zu dieser Gruppe? Wie kann auch ein Wechsel auf andere Generationen gelingen? Wie können die Personen mit den anderen Akteuren interagieren, ohne ihre eigene Zielgruppe und deren Ziele und Ideen aus den Augen zu verlieren?

Besondere Bedeutung hat daher aus meiner Sicht die Frage, wie die aktuellen Personen ihre Rolle als VertreterInnen künftiger Generationen ausfüllen. Wie agieren sie? Wie treten sie auf? Welche Rollen füllen sie aktiv aus, welche auch nicht? Wie bilden sie sich ihre Meinung? Wo erhalten sie Unterstützung? Wie kommunizieren sie das Thema in ihrem Umfeld und unter Ihresgleichen? Wie erreichen sie neben den organisierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch die unorganisierten? Die gesellschaftliche Wahrnehmung ihres Verhaltens wird – so glaube ich – Auswirkungen auch auf die künftige Einbindung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in anderen Kontexten haben. Gerade wegen des Experimentstatus kommt der aktuellen Person bzw. den künftigen zwei Personen damit eine besondere Bedeutung zu. Daher wären gerade hier Unterstützungsangebote für die beiden, organisiert durch die Geschäftsstelle, eminent wichtig.

Gibt es Besonderheiten, die bei der Gestaltung von Beteiligungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene berücksichtigt werden müssen?

Ja und Nein. Als Prozessbegleitung denken wir immer darüber nach, aus welcher „Kultur“ die Teilnehmenden kommen? Wie gehen sie Themen an? Was ist ihnen dabei wichtig? Welche Voraussetzungen und welcher Wissensstand sind vorhanden? Wie sind diese Personen gewohnt zu arbeiten? Wie gehen sie miteinander und mit anderen Akteuren um? Was wäre eine angemessene, ungewöhnliche Intervention, um Veränderungen herbeizuführen? Konkret: Was für Fragen oder Vorgehensweisen können die Teilnehmenden dazu bringen, anders über das Thema nachzudenken oder neue Impulse zu entwickeln. Was wäre aber auch eine unangemessene Intervention, was würde sie lediglich irritieren? Bei Multistakeholderdialogen sind diese Fragen nicht ganz so einfach zu beantworten, aber auch hier haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten bestimmte „kulturelle“ Vorgehensweisen herausgebildet.

Wenn wir Jugendliche und junge Erwachsene als Teilnehmende haben, stellen wir uns die gleichen Fragen. Insbesondere braucht es eine zielgruppengerechte Sprache in den Veranstaltungen sowie bei der Ansprache und Gewinnung von Teilnehmenden. Die entsprechenden Beteiligungsformate weichen daher von anderen Beteiligungskontexten wie bspw. einem Workshop mit WissenschaftlerInnen ab.

Entscheidend finde ich, dass man gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen darauf achtet, ihnen wertschätzend und auf Augenhöhe zu begegnen. Auch das Thema Nähe und Distanz spielt in Workshops mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein größeres Thema. Das betrifft neben einer „Duz-Kultur“ auch Fragen von gemeinsamen Aktivitäten und Sprache. Für mich hat sich da ein gesundes Mittelmaß aus Eingehen auf deren Wünsche und Bedürfnisse aber auch ein Verdeutlichen, dass ich einfach nicht (mehr) dieser Generation angehöre, bewährt. Bei der Partizipation von Kindern stellt sich diese Frage übrigens noch sehr viel deutlicher.

Welche nächsten Schritte braucht es aus Ihrer Sicht, um die Endlagersuche erfolgreich zu gestalten?

Spannend in den nächsten Monaten wird, wie sich BfE und NBG in Bezug auf Partizipation aufstellen. Wie sehen sie ihre Rolle? Wie wollen sie diese wahrnehmen? Welcher Einfluss wird versucht, auf sie einzuüben und wie gehen sie damit um? Wünschenswert wäre hier, dass diese Akteure sich die Zeit nehmen, gerade diesen Startprozess auch zu reflektieren und sich über ihre zentralen Ziele und Grundideen klar zu werden. Dazu können Klausuren oder ähnliche Formate hilfreich sein, um aus den Alltagsanforderungen heraus zu kommen. Sie ermöglichen es, einen Schritt an die Seite zu gehen, die eigene Entwicklung (als Person und Organisation) zu betrachten und dann in den Alltag gestärkt wieder einzutreten. In diesem Zusammenhang sehe ich beispielsweise auch in der Personalentwicklung des BfE und des NBG eine bedeutsame Rolle. Denn der Prozess wird aus meiner Sicht durch die Personen entscheidend geprägt, die den Prozess auch verantworten.

Dies wäre für mich auch der Kern: egal, wie gut oder schlecht das Gesetz als Rahmenbedingung ist. Es sind immer noch genügend Spielräume für die zuständigen Personen bei der BGE, beim BfE und dem NBG vorhanden, um den Prozess zum Gelingen aber auch zum Scheitern zu bringen. Hier gilt es also, geeignete Personen für den Prozess zu gewinnen, sie fort- und weiterzubilden. Nichts wäre für den Prozess schädlicher, als wenn persönliche Eitelkeiten oder Animositäten ausgelebt werden. Dies würde unweigerlich in den Regionen dafür sorgen, dass das Vertrauen in den Prozess und damit die Entscheidungsfindung schwindet. Jetzt schon Vertrauen aufzubauen, ist also die Aufgabe aller Akteure im Verfahren.

 

Zur Person

Stefan Löchtefeld ist Gründungsvorstand der e-fect dialog evaluation consulting eG und verantwortet jetzt das Thema Dialog und Beteiligung. In dieser Funktion hat er für die Endlagerkommission drei Workshops mit jungen Erwachsenen und BeteiligungspraktikerInnen zum anstehenden Standortauswahlverfahren durchgeführt. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Dialog- und Prozessgestaltung.

Literaturhinweise

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Stefanie Lütters

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Nicole Najemnik

Frauen im Feld kommunaler Politik. Eine qualitative Studie zu Beteiligungsbarrieren bei Online-Bürgerbeteiligung Buch

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Arne Spieker

Chance statt Show – Bürgerbeteiligung mit Virtual Reality & Co. Akzeptanz und Wirkung der Visualisierung von Bauvorhaben Buch

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Jan Kaßner, Norbert Kersting

Neue Beteiligung und alte Ungleichheit? Politische Partizipation marginalisierter Menschen Forschungsbericht

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Kinder und Jugendliche im Quartier - Handbuch und Beteiligungsmethoden zu Aspekten der urbanen Sicherheit Forschungsbericht

2021, ISBN: 978-3-88118-679-7.

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